Kirchenaustritt Bescheinigung

    Kirchenaustritt; Erklärung

    Der Austritt aus einer Kirche, Religionsgemeinschaft oder weltanschaulichen Gemeinschaft muss beim Standesamt persönlich zur Niederschrift erklärt werden oder ist dort schriftlich in öffentlich beglaubigter Form einzureichen.

    Beschreibung

    Der Austritt aus einer Kirche, Religionsgemeinschaft oder weltanschaulichen Gemeinschaft, die Körperschaft des öffentlichen Rechts ist, bedarf nach Art. 3 Abs. 4 des Bayerischen Kirchensteuergesetzes (KirchStG) zur öffentlich-rechtlichen Wirkung der mündlichen oder schriftlichen Erklärung bei dem Standesamt des Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthaltsortes. Bei einer schriftlichen Austrittserklärung muss die Unterschrift des Erklärenden von einem Notar beglaubigt sein.

    Folgende Kirchen, Religionsgemeinschaften und weltanschaulichen Gemeinschaften sind als Körperschaften des öffentlichen Rechts anerkannt:

    1. die Römisch-Katholische Kirche,
    2. die Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern,
    3. die Evangelisch-reformierte Kirche in Bayern,
    4. die Alt-Katholische Kirche im Freistaat Bayern,
    5. die Evangelisch-methodistische Kirche,
    6. die Vereinigung Bayerischer Mennonitengemeinden,
    7. die Russisch-Orthodoxe Kirche im Ausland,
    8. der Landesverband der Israelitischen Kultusgemeinden in Bayern,
    9. die Christian Science in Bayern,
    10. die Neuapostolische Kirche Süddeutschland,
    11. die Freikirche der Siebenten-Tags-Adventisten in Bayern,
    12. die Christengemeinschaft in Bayern,
    13. die Griechisch-Orthodoxe Metropolie von Deutschland,
    14. der Bund für Geistesfreiheit Bayern,
    15. der Bund Evangelisch-Freikirchlicher Gemeinden in Deutschland,
    16. der Bund Freikirchlicher Pfingstgemeinden,
    17. die Rumänische Orthodoxe Metropolie für Deutschland, Zentral- und Nordeuropa,
    18. Jehovas Zeugen in Deutschland
    19. Humanistische Vereinigung
    20. Bund Freier evangelischer Gemeinden in Deutschland

    Die Austrittserklärung im Fall von Ziffer 8 lautet, dass der Austritt aus dem israelitischen Bekenntnis erfolgt (Art. 2 Abs. 1 KirchStG).

     

    Kirchen, Religionsgemeinschaften sowie weltanschauliche Gemeinschaften, die Körperschaften des öffentlichen Rechts sind, sind berechtigt, von ihren Angehörigen Kirchensteuer zu erheben. Der Austritt aus einer Religionsgemeinschaft wirkt sich auf die ggf. zu zahlende Kirchensteuer aus.

    Das Standesamt teilt den Austritt dem betroffenen Kirchensteueramt, dem Finanzamt und der Meldebehörde mit.

    Online-Dienst

    Terminvereinbarung online

    ID: L100042_149295.-146432

    Beschreibung

    Sie können nun bequem von Zuhause aus für die Sachgebiete Bauamt, Bürgeramt, Rentenstelle und Standesamt schnell und unkompliziert Termine buchen. Sie erfahren bereits bei der Buchung, welche Unterlagen Sie benötigen und vermeiden dadurch längere Wartezeiten. Termine sind bis zu 4 Wochen im Voraus buchbar, eine Buchungsbestätigung mit Details zur Buchung wird Ihnen per E-Mail zugeschickt.

    Online erledigen

    • Terminvereinbarung online

      Sie können nun bequem von Zuhause aus für die Sachgebiete Bauamt, Bürgeramt, Rentenstelle und Standesamt schnell und unkompliziert Termine buchen. Sie erfahren bereits bei der Buchung, welche Unterlagen Sie benötigen und vermeiden dadurch längere Wartezeiten. Termine sind bis zu 4 Wochen im Voraus buchbar, eine Buchungsbestätigung mit Details zur Buchung wird Ihnen per E-Mail zugeschickt.

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    Markt Rennertshofen - Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktstr. 18

    86643 Rennertshofen

    Postanschrift

    Marktstraße 18

    86643 Rennertshofen

    Öffnungszeiten

    Mo 07:30 Uhr - 12:00 Uhr

    Di 07:30 Uhr - 12:00 Uhr

    Mi 07:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 18:00 Uhr

    Do 07:30 Uhr - 12:00 Uhr

    Fr 07:30 Uhr - 12:00 Uhr


    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: standesamt@rennertshofen.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/6611837589110Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8434 9407-0

    Fax: +49 8434 9407-44

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis oder Reisepass
    • bei zugelassener Vertretung ist eine Vollmacht mit Personalausweis des Antragstellers und des Bevollmächtigten erforderlich

    Voraussetzungen

    In der Austrittserklärung sind anzugeben:

    • der Familienname und die Vornamen des Erklärenden,
    • Tag und Ort seiner Geburt und
    • sein Wohnsitz oder ständiger Aufenthalt.

    In der Erklärung muss die Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft, aus der der Erklärende austreten will, eindeutig bezeichnet sein.

    Der Austritt darf nicht unter einer Bedingung oder einem Vorbehalt erklärt werden. Vertretung bei der Abgabe der Austrittserklärung ist zulässig. Der Vertreter hat seine Vertretungsmacht durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachzuweisen, die ausdrücklich zur Abgabe einer Erklärung über den Austritt aus einer bestimmten Kirche, Religionsgemeinschaft oder weltanschaulichen Gemeinschaft bevollmächtigt. Die Unterschrift des Vollmachtgebers muss öffentlich von einem Notar beglaubigt sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Für die Aufnahme einer Niederschrift über die mündliche Austrittserklärung wird eine Gebühr in Höhe von 25,00 Euro erhoben. Für die Bestätigung der mündlichen Austrittserklärung in Form einer Ausfertigung der Niederschrift fällt eine Gebühr in Höhe von 10,00 EUR an.

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 27.07.2023

    Stichwörter

    Austritt aus der Kirche

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English