Entschädigung von Zeugen Gewährung

    Zeugenentschädigung; Beantragung

    Vom Gericht oder der Staatsanwaltschaft geladene Zeugen haben einen Anspruch auf Entschädigung für Verdienstausfall und Ersatz von Auslagen.

    Beschreibung

    Alle vom Gericht oder der Staatsanwaltschaft geladenen Zeugen haben einen Anspruch auf Entschädigung. Der Zeuge kann unter anderem verlangen:

    • Die notwendigen Fahrtkosten.
      • Dies sind bei öffentlichen Verkehrsmitteln die Kosten für die Fahrt (bis zur Höhe der Kosten für die Benutzung der ersten Wagenklasse der Bahn), die Platzreservierung und ggf. die Beförderung des notwendigen Gepäcks;
      • Erfolgt die Anreise mit einem eigenen oder mit einem unentgeltlich von einem Dritten zur Verfügung gestellten Kraftfahrzeug, werden für jeden gefahrenen Kilometer des Hin- und Rückweges 0,35 Euro gezahlt; erstattet werden ferner die regelmäßig anfallenden baren Auslagen, insbesondere Parkgebühren;
      • Bei Anreise mit einem gemieteten Kraftfahrzeug werden die Auslagen bis zur Höhe der vorgenannten Fahrtkosten sowie angefallene bare Auslagen (insbesondere Parkentgelte) erstattet, soweit sie vom Zeugen zu tragen sind;
      • Höhere Fahrtkosten werden nur ersetzt, soweit dadurch Mehrbeträge an Entschädigung erspart werden oder höhere Fahrtkosten wegen besonderer Umstände notwendig sind.
    • Den Verdienstausfall.
      • Hier gilt eine Höchstgrenze von 25 Euro je Stunde der versäumten Arbeitszeit.
      • Wer nicht erwerbstätig ist und kein Erwerbseinkommen bezieht, aber einen eigenen Haushalt für mehrere Personen führt (Hausfrauen, Hausmänner), erhält 17 Euro je Stunde; dies gilt auch für Teilzeitbeschäftigte, die außerhalb der vereinbarten regelmäßigen täglichen Arbeitszeit herangezogen werden.
      • Wer weder einen Verdienstausfall erleidet noch eine Nachteilsentschädigung für die Haushaltsführung erhält, bekommt eine Entschädigung für Zeitversäumnis von 4 Euro je Stunde, wenn nicht dem Zeugen durch seine Heranziehung ersichtlich kein Nachteil entstanden ist.
      • Die Entschädigungen werden grundsätzlich für höchstens 10 Stunden je Tag gezahlt.
    • Ein zeitabhängiges Tagegeld, wenn der Termin weder am Wohn- noch am Arbeitsort des Zeugen stattfindet.
    • Ein Übernachtungsgeld, wenn eine auswärtige Übernachtung notwendig ist.
    • Sonstige Auslagen, soweit sie notwendig sind. Hierzu können z. B. Kosten notwendiger Vertretungen oder notwendiger Begleitpersonen zählen.

    Entstehen einem Zeugen erhebliche Aufwendungen, wird ihm auf Antrag ein angemessener Vorschuss bewilligt.

    Hinweise für Oberfranken: Ergänzung: Oberlandesgericht Bamberg

    Online-Dienste

    Antrag auf Entschädigung (Zeugen/Schöffen) oder Vergütung (Sachverständige/Dolmetscher)

    ID: L100042_137029.-136195

    Beschreibung

    Sie können nach einem Termin bei Gericht Entschädigung als Zeuge oder Schöffe oder Vergütung als Sachverständiger oder Dolmetscher online beantragen. Sie können bis zu fünf Termine in einem Verfahren auf einmal abrechnen.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Antrag auf Entschädigung (Zeugen/Schöffen) oder Vergütung (Sachverständige/Dolmetscher)

    ID: L100042_137466.-136580

    Beschreibung

    Sie können nach einem Termin bei Gericht Entschädigung als Zeuge oder Schöffe oder Vergütung als Sachverständiger oder Dolmetscher online beantragen. Sie können bis zu fünf Termine in einem Verfahren auf einmal abrechnen.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Antrag auf Entschädigung (Zeugen/Schöffen) oder Vergütung (Sachverständige/Dolmetscher)

    ID: L100042_202669.-172184

    Beschreibung

    Sie können nach einem Termin bei Gericht Entschädigung als Zeuge oder Schöffe oder Vergütung als Sachverständiger oder Dolmetscher online beantragen. Sie können bis zu fünf Termine in einem Verfahren auf einmal abrechnen.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    Oberlandesgericht Bamberg (OLG BA)

    Adresse

    Hausanschrift

    Wilhelmsplatz 1

    96047 Bamberg

    Postanschrift

    96045 Bamberg

    Öffnungszeiten

    Mo 7:45 Uhr - 16:00 Uhr

    Di 7:45 Uhr - 16:00 Uhr

    Mi 7:45 Uhr - 16:00 Uhr

    Do 7:45 Uhr - 16:00 Uhr

    Fr 7:45 Uhr - 13:00 Uhr


    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@olg-ba.bayern.de

    De-Mail: olg-bamberg@egvp.de-mail.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/intelliform/forms/bayernportal/bayernportal/Ministerien/stmj/rechtssichere_dateiuebermittlung/index?caller=95332666143Elektronischer Rechtsverkehr

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/95332666143Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 951 833-0

    Fax: +49 951 833-1230

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Amtsgericht Lichtenfels (AG LIF)

    Adresse

    Hausanschrift

    Kronacher Str. 18

    96215 Lichtenfels

    Postanschrift

    Kronacher Str. 18

    96215 Lichtenfels

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@ag-lif.bayern.de

    De-Mail: ag-lichtenfels@egvp.de-mail.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/intelliform/forms/bayernportal/bayernportal/Ministerien/stmj/rechtssichere_dateiuebermittlung/index?caller=35554840154Elektronischer Rechtsverkehr

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/35554840154Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9571 9553-0

    Fax: +49 9571 9553-109

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Staatsanwaltschaft Coburg (StA CO)

    Adresse

    Hausanschrift

    Ketschendorfer Str. 1

    96450 Coburg

    Postfachadresse

    Postfach 2135

    96410 Coburg

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 11:30 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 11:30 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 11:30 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 11:30 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 11:30 Uhr


    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@sta-co.bayern.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/intelliform/forms/bayernportal/bayernportal/Ministerien/stmj/rechtssichere_dateiuebermittlung/index?caller=45554770169Elektronischer Rechtsverkehr

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/45554770169Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9561 878-0

    Fax: +49 9621 96241-3562

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Landgericht Coburg (LG CO)

    Adresse

    Hausanschrift

    Ketschendorfer Str. 1

    96450 Coburg

    Postfachadresse

    Postfach 2135

    96410 Coburg

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr


    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@lg-co.bayern.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/intelliform/forms/bayernportal/bayernportal/Ministerien/stmj/rechtssichere_dateiuebermittlung/index?caller=42221460164Elektronischer Rechtsverkehr

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/42221460164Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9561 878-0

    Fax: +49 9621 962414526

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Sie müssen als Zeuge innerhalb von drei Monaten nach der Vernehmung bei der Stelle, die Sie als Zeuge herangezogen hat, einen entsprechenden Antrag stellen. Sonst erlischt Ihr Anspruch.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium der Justiz am 10.10.2024

    Hinweise für Oberfranken: Ergänzung: Oberlandesgericht Bamberg

    Fachlich freigegeben durch Oberlandesgericht Bamberg am 30.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English