Weiterbildungsstätte Anerkennung für PflegeberufeOnline erledigen

    Weiterbildung in der Pflege; Beantragung der Anerkennung von Weiterbildungseinrichtungen

    Zur Durchführung der in der AVPfleWoqG geregelten Weiterbildungen (Einrichtungsleitung, Pflegedienstleitung, Praxisanleitung und Gerontopsychiatrische Pflege und Betreuung) bedürfen Weiterbildungseinrichtungen einer staatlichen Anerkennung.

    Beschreibung

    Weiterbildungseinrichtungen müssen die staatliche Anerkennung bei der Vereinigung der Pflegenden in Bayern (VdPB) beantragen.

    Nachträglich eintretende wesentliche Änderungen der maßgeblichen Anerkennungsvoraussetzungen sind unverzüglich anzuzeigen. Andernfalls kann die Anerkennung entzogen werden.

    Die staatlich anerkannten Weiterbildungseinrichtungen sind verpflichtet, der zuständigen Behörde auf Anforderung über die entscheidungsrelevanten Tatsachen zu berichten, erforderliche Nachweise vorzulegen und bei Überprüfungen mitzuwirken.

    Hat die VdPB über einen Antrag auf staatliche Anerkennung nicht innerhalb einer Frist von vier Monaten nach Eingang des Antrags einschließlich der vollständigen Unterlagen entschieden, gilt die Anerkennung als erteilt.

    Zuständige Behörde für Weiterbildungen nach der AVPfleWoqG ist die VdPB, (die Anerkennung ist standortunabhängig).

    Online-Dienst

    VdPB - Weiterbildungseinrichtungen

    ID: L100042_44827

    Beschreibung

    Weiterbildungseinrichtungen können über diese Homepage gemäß § 56 Abs. 2 AVPfleWoqG einen Antrag auf staatliche Anerkennung als Weiterbildungseinrichtung stellen.

    Online erledigen

    • VdPB - Weiterbildungseinrichtungen
      Weiterbildungseinrichtungen können über diese Homepage gemäß § 56 Abs. 2 AVPfleWoqG einen Antrag auf staatliche Anerkennung als Weiterbildungseinrichtung stellen.

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    Vereinigung der Pflegenden in Bayern (VdPB)

    Adresse

    Hausanschrift

    Prinzregentenstraße 24

    80538 München

    Postanschrift

    Prinzregentenstraße 24

    80538 München

    Kontakt

    E-Mail: info@vdpb-bayern.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/1758213502498Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 89 5419985-0

    Fax: +49 89 5419985-99

    Internet

    Sprachversion

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    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Qualifikationsnachweise
    • Nachweis über die berufspädagogische Eignung
    • Nachweis über Praxis- oder Lehrerfahrung

    Voraussetzungen

    Die staatliche Anerkennung wird auf Antrag erteilt (§ 56 Abs. 2 AVPfleWoqG), wenn

    1. die Leitung der jeweiligen Weiterbildung über die geeignete fachliche und pädagogische Qualifikation verfügt,
    2. fachlich und pädagogisch geeignetes Unterrichtspersonal eingesetzt wird,
    3. ein Konzept zur Umsetzung sämtlicher Module vorgelegt wird und
    4. die Weiterbildung entsprechend den Vorschriften der AVPfleWoqG durchgeführt wird.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    verwaltungsgerichtliche Klage

    Verfahrensablauf

    Die Anerkennung wird mit Hilfe eines Antragformulars online beantragt. Dieses kann auf der Homepage der VdPB (siehe Online-Verfahren) heruntergeladen werden.

    Fristen

    keine

    Kosten

    Es werden 400 bis 1.000 EUR je Weiterbildung (abhängig vom Prüfungsaufwand) erhoben. Die Kosten ergeben sich gemäß des bayerischen Kostenverzeichnis, Tarifnr. 7.VI.4/ Nr. 2.9 und 2.10.

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention am 26.01.2024

    Stichwörter

    Anerkennungsverfahren für die Durchführung von Weiterbildungen, Einrichtungsleitung, Gerontopsychiatrische Pflege und Betreuung, Pflegedienstleitung, Praxisanleitung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English