Grabplatz; Beantragung eines Nutzungsrechts
Beschreibung
Vor der Bestattung muss bei der Gemeinde ein Grabnutzungsrecht beantragt werden. Die nähere Ausgestaltung dieses Nutzungsverhältnisses hängt von den Festlegungen in der Friedhofssatzung der jeweiligen Gemeinde ab. Dies gilt vor allem für Erhalt, Verlängerung und Übertragung des Nutzungsrechts.
Bei der Vergabe von Grabstellen wird in der Regel unterschieden nach Reihen- und Wahlgräbern.
Das Reihengrab ist eine Einzelgrabstätte, die für die Beisetzung eines Verstorbenen für die Dauer der Ruhezeit zur Verfügung gestellt wird. Diese Gräber werden nach dem Belegungsplan der Gemeinde der Reihe nach vergeben und können nicht zu Lebzeiten zugeteilt werden. Mit dem Ablauf der Ruhefrist erlischt auch das Nutzungsrecht.
Wahlgräber sind Grabstätten, für die ein besonderes Nutzungsrecht, in der Regel für die Beisetzung mehrerer Verstorbener, eingeräumt wird. Unter Berücksichtigung des Belegungsplans kann der Antragsteller die Grabstätte meist selbst auswählen. Wenn die gemeindlichen Vorschriften dies zulassen, kann das Nutzungsrecht an einem Grab auch vor Eintritt eines Todesfalls eingeräumt werden. Auf die Zuteilung eines bestimmten Grabes besteht allerdings kein Rechtsanspruch.
Das Sondernutzungsrecht wird befristet erteilt; die Nutzungszeit ist regelmäßig länger als die Mindestruhefrist für den Verstorbenen. Informieren Sie sich bei der Friedhofsverwaltung, ob und wie häufig das Nutzungsrecht verlängert werden kann.
Der Satzung kann auch entnommen werden, wie das Nutzungsrecht bei Tod des Inhabers übertragen werden kann. Dabei kann die Gemeinde diese Entscheidung dem Nutzungsberechtigten überlassen, der die Übertragung dann erbrechtlich regeln kann. Die Gemeinde kann in der Satzung aber auch selbst bestimmen, auf wen das Recht übergeht. Das Einverständnis des künftigen Grabnutzungsberechtigten mit der Übertragung ist erforderlich, da mit dem Übergang auch die Verpflichtung zur Unterhaltung des Grabmals und zur Grabpflege verbunden ist.
Ein Grabnutzungsrecht endet in der Regel mit dem Ablauf der Nutzungszeit.
Hinweise für Wiesau (VGem): Ergänzung: Verwaltungsgemeinschaft Wiesau
Online-Dienst
Einverständniserklärung zur Beisetzung in einer Grabstätte
Beschreibung
Online erledigen
- Einverständniserklärung zur Beisetzung in einer GrabstätteSie können online das Einverständnis zur Beisetzung eines Verstorbenen in einer Grabstätte erklären, für die Sie das Grabnutzungsrecht besitzen.
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
Verwaltungsgemeinschaft Wiesau - Ordnungsamt, Einwohnermeldeamt, Standesamt
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1165
95672 Wiesau
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 15:30 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 15:30 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 15:00 Uhr - 17:30 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Aufgrund der aktuellen Corona-Krise ist für eine Vorsprache im Rathaus Wiesau ein Termin erfoderlich.
Kontakt
E-Mail: poststelle@wiesau.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/160631242764Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9634 9200-0
Fax: +49 9634 2511
Internet
erforderliche Unterlagen
- Unterlagen richten sich nach kommunalen Vorschriften
Voraussetzungen
Nutzungsrechte an Grabplätzen sind nicht gesetzlich geregelt. Sie bestimmen sich vielmehr nach der Friedhofssatzung der Gemeinde, in der sie Voraussetzungen für den Erhalt bzw. eine eventuelle Verlängerung nach pflichtgemäßem Ermessen und unter Berücksichtigung des Bestattungsanspruchs der Gemeindeeinwohner festlegt.
Rechtsgrundlage(n)
- Satzungen und Verordnungen der Gemeinde
Rechtsbehelf
Fristen
Das Nutzungsrecht an einer Grabstätte muss spätestens vor der Bestattung beantragt werden. Wenn die gemeindlichen Vorschriften das zulassen, kann es auch vor Eintritt eines Todesfalls eingeräumt werden.
Kosten
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 02.08.2024
Hinweise für Wiesau (VGem): Ergänzung: Verwaltungsgemeinschaft Wiesau
Fachlich freigegeben durch Verwaltungsgemeinschaft Wiesau am 07.11.2024
Stichwörter
Antrag auf Übertragung des Nutzungsrechts an einer Grabstätte, Antrag auf Umschreibung des Nutzungsrechts an einer Grabstätte, Antrag auf Verlängerung des Nutzungsrechts an einer Grabstätte, Grabnutzungsrecht, Grabplätze, Grabstelle