Bestattungseinrichtungen; Herstellung und Unterhaltung
Die Gemeinden sind verpflichtet, die erforderlichen Bestattungseinrichtungen, insbesondere Friedhöfe und Leichenräume, herzustellen und zu unterhalten.
Beschreibung
Leichen und Aschereste Verstorbener müssen (außer bei Seebestattungen) grundsätzlich auf einem Friedhof beigesetzt werden. Es ist Aufgabe der Gemeinden, die für die Beisetzung ihrer Einwohner erforderlichen Bestattungseinrichtungen herzustellen und zu unterhalten. Die Vergabe eines Grabplatzes durch die Gemeinde setzt voraus, dass ein Grabnutzungsrecht eingeräumt wird (mehr dazu siehe "Grabplatz; Beantragung eines Nutzungsrechts" unter "Verwandte Themen").
Die Einzelheiten über die Benutzung der Bestattungseinrichtungen und die Durchführung von Bestattungen regeln die Gemeinden durch eine Satzung oder eine Verordnung.
Hinweise für Erlangen: Ergänzung: Stadt Erlangen
Online-Dienste
Bestattung anmelden
Beschreibung
Mit diesem Online-Antrag können Sie eine Bestattung anmelden.
Bürgerfreundlich und digital: Füllen Sie diesen Online-Antrag ganz einfach direkt über Ihren Internetbrowser aus. In vielen Fällen sparen Sie sich damit den Gang zur Behörde.
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- Bestattung anmelden
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Vertrauensniveau
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Digitaler Friedhofsplan Erlangen
Beschreibung
Ab sofort ist der digitale Friedhofsplan für die städtischen Friedhöfe verfügbar. Gezielt können Grabstätten über die Suchfunktion namentlich oder anhand der Grabnummer gefunden werden. Es wird die genaue Lage des Grabes angezeigt. Via GPS kann man sich auf direktem Weg zu dem gesuchten Grab führen lassen. Zudem gibt es Informationen über freie Grabstätten.
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- Digitaler Friedhofsplan Erlangen
Ab sofort ist der digitale Friedhofsplan für die städtischen Friedhöfe verfügbar. Gezielt können Grabstätten über die Suchfunktion namentlich oder anhand der Grabnummer gefunden werden. Es wird die genaue Lage des Grabes angezeigt. Via GPS kann man sich auf direktem Weg zu dem gesuchten Grab führen lassen. Zudem gibt es Informationen über freie Grabstätten.
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Ansprechpartner
Stadt Erlangen - Abt. Bestattungs- und Friedhofswesen
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Michael-Vogel-Straße 4
91052 Erlangen
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Telefonische Erreichbarkeit:
Montag: 08:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr
Dienstag: 08:00 – 12:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 – 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 – 12:00 Uhr
Freitag: 08:00 – 12:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: friedhof@stadt.erlangen.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/7153094260515Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9131 86-2206
Fax: +49 9131 86-2284
erforderliche Unterlagen
- Die einzureichenden Unterlagen ergeben sich aus der jeweiligen Friedhofssatzung.
Rechtsgrundlage(n)
- Satzungen und Verordnungen der Gemeinde
- Bestattungsgesetz (BestG)
- Verordnung zur Durchführung des Bestattungsgesetzes (Bestattungsverordnung - BestV)
- Aufgaben der Gemeinden beim Vollzug des Bestattungsgesetzes (BestBek)Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 02.08.2024
Hinweise für Erlangen: Ergänzung: Stadt Erlangen
Fachlich freigegeben durch Stadt Erlangen am 15.10.2024
Stichwörter
Grabbrief, Grabkauf, Grabrechte, Graburkunde