Markt; Beantragung der Zuweisung eines Standplatzes
Gewerbetreibende können die Zuweisung eines Standplatzes auf einem Markt, der von der Gemeinde veranstaltet wird, bei der Gemeinde beantragen.
Beschreibung
Informationen über die Märkte (z. B. Marktzeiten, Markplätze, Standplätze, Gebühren und Fristen) im Gemeindegebiet erhalten Sie bei der Gemeinde.
Online-Dienste
Antrag auf Zuweisung eines Standplatzes
Beschreibung
Online erledigen
- Antrag auf Zuweisung eines StandplatzesHier können Sie die Zuweisung eines Standplatzes beantragen.
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Antrag auf Zuweisung eines Standplatzes
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Ansprechpartner
Verwaltungsgemeinschaft Kirchheim i.Schw. - Gewerbeamt
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Marktplatz 6
87757 Kirchheim i.Schw.
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 09:00 Uhr - 12:00 Uhr und 15:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: gewerbe@kirchheim-schwaben.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/018737863861Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8266 8608-16
Fax: +49 8266 8608-30
Verwaltungsgemeinschaft Türkheim - Ordnungsamt
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 210
86839 Türkheim
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 17:30 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Kontakt
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/166293319863Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8245 53-0
Fax: +49 8245 53-22
Rechtsgrundlage(n)
- Marktsatzung
Verfahrensablauf
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie am 23.01.2024
Stichwörter
Bauernmarkt, Direktvermarkter, Direktvermarktung, Jahrmarkt, Marktstand, Spezialmarkt, Weihnachtsmarkt, Wochenmarkt