Markt; Beantragung der Zuweisung eines Standplatzes
Gewerbetreibende können die Zuweisung eines Standplatzes auf einem Markt, der von der Gemeinde veranstaltet wird, bei der Gemeinde beantragen.
Beschreibung
Informationen über die Märkte (z. B. Marktzeiten, Markplätze, Standplätze, Gebühren und Fristen) im Gemeindegebiet erhalten Sie bei der Gemeinde.
Hinweise für Offingen (VGem): Ergänzung: Verwaltungsgemeinschaft Offingen
Online-Dienst
Antrag auf Zuweisung eines Standplatzes
Beschreibung
Online erledigen
- Antrag auf Zuweisung eines StandplatzesHier können Sie die Zuweisung eines Standplatzes beantragen.
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
Verwaltungsgemeinschaft Offingen - Standesamt, Team 11
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Marktstr. 19
89362 Offingen
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:15 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:15 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Nach vorheriger Terminvereinbarung:
- Dienstag 08:00 - 12:15 Uhr & 14:00 - 16:00 Uhr
- Mittwoch 08:00 - 12:15 Uhr & 14:00 - 16:00 Uhr
- Freitag 08:00 - 12:15 Uhr
Kontakt
E-Mail: standesamt@offingen.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/535289686941Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8224 9697-14
Fax: +49 8224 9697-31
Internet
Rechtsgrundlage(n)
- Marktsatzung
Verfahrensablauf
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie am 23.01.2024
Hinweise für Offingen (VGem): Ergänzung: Verwaltungsgemeinschaft Offingen
Fachlich freigegeben durch Verwaltungsgemeinschaft Offingen am 27.09.2024
Stichwörter
Bauernmarkt, Direktvermarkter, Direktvermarktung, Jahrmarkt, Marktstand, Spezialmarkt, Weihnachtsmarkt, Wochenmarkt