Markt; Beantragung der Zuweisung eines Standplatzes
Gewerbetreibende können die Zuweisung eines Standplatzes auf einem Markt, der von der Gemeinde veranstaltet wird, bei der Gemeinde beantragen.
Beschreibung
Informationen über die Märkte (z. B. Marktzeiten, Markplätze, Standplätze, Gebühren und Fristen) im Gemeindegebiet erhalten Sie bei der Gemeinde.
Hinweise für Höchstädt a.d.Donau (VGem): Ergänzung: Verwaltungsgemeinschaft Höchstädt a.d.Donau
Online-Dienst
Antrag auf Genehmigung eines Standplatzes (Markt)
Beschreibung
Online erledigen
- Antrag auf Genehmigung eines Standplatzes (Markt)Sie können als Gewerbetreibende*r eine Standplatzgenehmigung online beantragen, die für die Teilnahme an Märkten in kommunaler Zuständigkeit benötigt wird.
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Ansprechpartner
Verwaltungsgemeinschaft Höchstädt a.d.Donau - Standesamt/Versicherungsamt
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Herzog-Philipp-Ludwig-Str. 10
89420 Höchstädt a.d.Donau
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: info@hoechstaedt.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/779744086726Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9074 44-0
Fax: +49 9074 44-55
Rechtsgrundlage(n)
- Marktsatzung
Verfahrensablauf
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie am 02.10.2024
Hinweise für Höchstädt a.d.Donau (VGem): Ergänzung: Verwaltungsgemeinschaft Höchstädt a.d.Donau
Fachlich freigegeben durch Verwaltungsgemeinschaft Höchstädt a.d.Donau am 08.02.2025
Stichwörter
Bauernmarkt, Direktvermarkter, Direktvermarktung, Jahrmarkt, Marktstand, Spezialmarkt, Weihnachtsmarkt, Wochenmarkt