Markt; Beantragung der Zuweisung eines Standplatzes
Gewerbetreibende können die Zuweisung eines Standplatzes auf einem Markt, der von der Gemeinde veranstaltet wird, bei der Gemeinde beantragen.
Beschreibung
Informationen über die Märkte (z. B. Marktzeiten, Markplätze, Standplätze, Gebühren und Fristen) im Gemeindegebiet erhalten Sie bei der Gemeinde.
Hinweise für Großaitingen (VGem): Ergänzung: Verwaltungsgemeinschaft Großaitingen
Online-Dienst
Antrag auf Zuweisung eines Standplatzes
Beschreibung
Online erledigen
- Antrag auf Zuweisung eines StandplatzesHier können Sie die Zuweisung eines Standplatzes beantragen.
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Verwaltungsgemeinschaft Großaitingen
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Am Alten Markt 3
86845 Großaitingen
Kontakt
E-Mail: poststelle@grossaitingen.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=25329656793Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/25329656793Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8203 9600-0
Fax: +49 8203 9600-30
Internet
Rechtsgrundlage(n)
- Marktsatzung
Verfahrensablauf
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie am 02.10.2024
Hinweise für Großaitingen (VGem): Ergänzung: Verwaltungsgemeinschaft Großaitingen
Fachlich freigegeben durch Verwaltungsgemeinschaft Großaitingen am 27.11.2024
Stichwörter
Bauernmarkt, Direktvermarkter, Direktvermarktung, Jahrmarkt, Marktstand, Spezialmarkt, Weihnachtsmarkt, Wochenmarkt