Markt; Beantragung der Zuweisung eines Standplatzes
Gewerbetreibende können die Zuweisung eines Standplatzes auf einem Markt, der von der Gemeinde veranstaltet wird, bei der Gemeinde beantragen.
Beschreibung
Informationen über die Märkte (z. B. Marktzeiten, Markplätze, Standplätze, Gebühren und Fristen) im Gemeindegebiet erhalten Sie bei der Gemeinde.
Hinweise für Welden (VGem): Ergänzung: Verwaltungsgemeinschaft Welden
Online-Dienst
Bestätigung der Teilnahme an einer Veranstaltung (Märkte/Messen)
Beschreibung
Online erledigen
- Bestätigung der Teilnahme an einer Veranstaltung (Märkte/Messen)Sie können eine Bestätigung für die Teilnahme an einer Veranstaltung (Markt/Messe) online beantragen.
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
Verwaltungsgemeinschaft Welden
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Marktplatz 1
86465 Welden
Kontakt
E-Mail: poststelle@vg-welden.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/00329481831Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8293 699-0
Fax: +49 8293 699-50
Internet
Rechtsgrundlage(n)
- Marktsatzung
Verfahrensablauf
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie am 02.10.2024
Hinweise für Welden (VGem): Ergänzung: Verwaltungsgemeinschaft Welden
Fachlich freigegeben durch Verwaltungsgemeinschaft Welden am 08.02.2025
Stichwörter
Bauernmarkt, Direktvermarkter, Direktvermarktung, Jahrmarkt, Marktstand, Spezialmarkt, Weihnachtsmarkt, Wochenmarkt