Teilnahme an einer Veranstaltung Bestätigung

    Markt; Beantragung der Zuweisung eines Standplatzes

    Gewerbetreibende können die Zuweisung eines Standplatzes auf einem Markt, der von der Gemeinde veranstaltet wird, bei der Gemeinde beantragen.

    Beschreibung

    Informationen über die Märkte (z. B. Marktzeiten, Markplätze, Standplätze, Gebühren und Fristen) im Gemeindegebiet erhalten Sie bei der Gemeinde.

    Hinweise für Sonstiges (096790202000): Ergänzung: Gemeinde Veitshöchheim

    Online-Dienst

    Antrag auf Genehmigung eines Standplatzes (Markt)

    ID: L100042_191839.-153736

    Beschreibung

    Sie können als Gewerbetreibende*r eine Standplatzgenehmigung online beantragen, die für die Teilnahme an Märkten in kommunaler Zuständigkeit benötigt wird.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    Gemeinde Veitshöchheim

    Adresse

    Hausanschrift

    Erwin-Vornberger-Platz 1

    97209 Veitshöchheim

    Postfachadresse

    Postfach 1220

    97206 Veitshöchheim

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:30 Uhr - 18:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: rathaus@veitshoechheim.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=97329852750Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/97329852750Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 931 9802-6

    Fax: +49 931 9802-766

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Zuweisung eines Standplatzes auf einem Markt erfolgt auf Antrag. Weiterführende Informationen finden Sie in der Marktsatzung.

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie am 23.01.2024

    Hinweise für Sonstiges (096790202000): Ergänzung: Gemeinde Veitshöchheim

    Fachlich freigegeben durch Gemeinde Veitshöchheim am 24.09.2024

    Stichwörter

    Bauernmarkt, Direktvermarkter, Direktvermarktung, Jahrmarkt, Marktstand, Spezialmarkt, Weihnachtsmarkt, Wochenmarkt

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English