Teilnahme an einer Veranstaltung Bestätigung

    Markt; Beantragung der Zuweisung eines Standplatzes

    Gewerbetreibende können die Zuweisung eines Standplatzes auf einem Markt, der von der Gemeinde veranstaltet wird, bei der Gemeinde beantragen.

    Beschreibung

    Informationen über die Märkte (z. B. Marktzeiten, Markplätze, Standplätze, Gebühren und Fristen) im Gemeindegebiet erhalten Sie bei der Gemeinde.

    Hinweise für Wiesentheid (VGem): Ergänzung: Verwaltungsgemeinschaft Wiesentheid

    Online-Dienst

    Antrag auf Genehmigung eines Standplatzes (Markt)

    ID: L100042_195131.-153744

    Beschreibung

    Sie können als Gewerbetreibende*r eine Standplatzgenehmigung online beantragen, die für die Teilnahme an Märkten in kommunaler Zuständigkeit benötigt wird.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    Verwaltungsgemeinschaft Wiesentheid - Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Balthasar-Neumann-Str. 14

    97353 Wiesentheid

    Postanschrift

    Balth.-Neumann-Str. 14

    97353 Wiesentheid

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr


    Das Bürgerbüro ist donnerstags bis 18.00 Uhr erreichbar. Die Kommunale Verkehrsüberwachung mittwochs von 10.00-12.00 Uhr
    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: buergerbuero@wiesentheid.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/841186117778Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9383 9735-0

    Fax: +49 9383 9735-700

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Zuweisung eines Standplatzes auf einem Markt erfolgt auf Antrag. Weiterführende Informationen finden Sie in der Marktsatzung.

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie am 02.10.2024

    Hinweise für Wiesentheid (VGem): Ergänzung: Verwaltungsgemeinschaft Wiesentheid

    Fachlich freigegeben durch Verwaltungsgemeinschaft Wiesentheid am 07.11.2024

    Stichwörter

    Bauernmarkt, Direktvermarkter, Direktvermarktung, Jahrmarkt, Marktstand, Spezialmarkt, Weihnachtsmarkt, Wochenmarkt

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English