Markt; Beantragung der Zuweisung eines Standplatzes
Gewerbetreibende können die Zuweisung eines Standplatzes auf einem Markt, der von der Gemeinde veranstaltet wird, bei der Gemeinde beantragen.
Beschreibung
Informationen über die Märkte (z. B. Marktzeiten, Markplätze, Standplätze, Gebühren und Fristen) im Gemeindegebiet erhalten Sie bei der Gemeinde.
Hinweise für Sonstiges (096730117000): Ergänzung: Stadt Bischofsheim i.d.Rhön
Online-Dienst
Antrag auf Genehmigung eines Standplatzes (Markt)
Beschreibung
Online erledigen
- Antrag auf Genehmigung eines Standplatzes (Markt)Sie können als Gewerbetreibende*r eine Standplatzgenehmigung online beantragen, die für die Teilnahme an Märkten in kommunaler Zuständigkeit benötigt wird.
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
Stadt Bischofsheim i.d.Rhön
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Kirchplatz 4
97653 Bischofsheim i.d.Rhön
Öffnungszeiten
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 17:30 Uhr
Kontakt
E-Mail: poststelle@bischofsheim-rhoen.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=44997935445Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/44997935445Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9772 9101-0
Fax: +49 9772 9101-29
Internet
Rechtsgrundlage(n)
- Marktsatzung
Verfahrensablauf
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie am 23.01.2024
Hinweise für Sonstiges (096730117000): Ergänzung: Stadt Bischofsheim i.d.Rhön
Fachlich freigegeben durch Stadt Bischofsheim i.d.Rhön am 24.09.2024
Stichwörter
Bauernmarkt, Direktvermarkter, Direktvermarktung, Jahrmarkt, Marktstand, Spezialmarkt, Weihnachtsmarkt, Wochenmarkt