Teilnahme an einer Veranstaltung Bestätigung

    Markt; Beantragung der Zuweisung eines Standplatzes

    Gewerbetreibende können die Zuweisung eines Standplatzes auf einem Markt, der von der Gemeinde veranstaltet wird, bei der Gemeinde beantragen.

    Beschreibung

    Informationen über die Märkte (z. B. Marktzeiten, Markplätze, Standplätze, Gebühren und Fristen) im Gemeindegebiet erhalten Sie bei der Gemeinde.

    Hinweise für Sonstiges (095710145000): Ergänzung: Stadt Feuchtwangen

    Online-Dienst

    Antrag auf Genehmigung eines Standplatzes (Markt)

    ID: L100042_180139.-153652

    Beschreibung

    Sie können als Gewerbetreibende*r eine Standplatzgenehmigung online beantragen, die für die Teilnahme an Märkten in kommunaler Zuständigkeit benötigt wird.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    Stadt Feuchtwangen - Hauptamt - Zentrale Verwaltungsaufgaben

    Adresse

    Hausanschrift

    Kirchplatz 2

    91555 Feuchtwangen

    Postanschrift

    Kirchplatz 2

    91555 Feuchtwangen

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr


    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: hauptamt@feuchtwangen.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/2145389643118Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9852 904-0

    Fax: +49 9852 904-200

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Zuweisung eines Standplatzes auf einem Markt erfolgt auf Antrag. Weiterführende Informationen finden Sie in der Marktsatzung.

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie am 23.01.2024

    Hinweise für Sonstiges (095710145000): Ergänzung: Stadt Feuchtwangen

    Fachlich freigegeben durch Stadt Feuchtwangen am 28.09.2024

    Stichwörter

    Bauernmarkt, Direktvermarkter, Direktvermarktung, Jahrmarkt, Marktstand, Spezialmarkt, Weihnachtsmarkt, Wochenmarkt

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English