Markt; Beantragung der Zuweisung eines Standplatzes
Gewerbetreibende können die Zuweisung eines Standplatzes auf einem Markt, der von der Gemeinde veranstaltet wird, bei der Gemeinde beantragen.
Beschreibung
Informationen über die Märkte (z. B. Marktzeiten, Markplätze, Standplätze, Gebühren und Fristen) im Gemeindegebiet erhalten Sie bei der Gemeinde.
Hinweise für Ansbach: Ergänzung: Stadt Ansbach
Online-Dienst
Anzeige zur Gebrauchsabnahme Fliegender Bauten (Art. 72 BayBO)
Beschreibung
Sie können die Gebrauchsabnahme Fliegender Bauten (Art. 72 BayBO) (2) online anzeigen.
Online erledigen
- Anzeige zur Gebrauchsabnahme Fliegender Bauten (Art. 72 BayBO)
Sie können die Gebrauchsabnahme Fliegender Bauten (Art. 72 BayBO) (2) online anzeigen.
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Stadt Ansbach
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Nürnberger Straße 26
91522 Ansbach
Kontakt
E-Mail: stadt@ansbach.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/90220424387Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 981 51-0
Fax: +49 981 51-303
Internet
Rechtsgrundlage(n)
- Marktsatzung
Verfahrensablauf
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie am 23.01.2024
Hinweise für Ansbach: Ergänzung: Stadt Ansbach
Fachlich freigegeben durch Stadt Ansbach am 02.02.2024
Stichwörter
Bauernmarkt, Direktvermarkter, Direktvermarktung, Jahrmarkt, Marktstand, Spezialmarkt, Weihnachtsmarkt, Wochenmarkt