Markt; Beantragung der Zuweisung eines Standplatzes
Gewerbetreibende können die Zuweisung eines Standplatzes auf einem Markt, der von der Gemeinde veranstaltet wird, bei der Gemeinde beantragen.
Beschreibung
Informationen über die Märkte (z. B. Marktzeiten, Markplätze, Standplätze, Gebühren und Fristen) im Gemeindegebiet erhalten Sie bei der Gemeinde.
Hinweise für Sonstiges (094720197000): Ergänzung: Stadt Waischenfeld
Online-Dienst
Antrag auf Genehmigung eines Standplatzes (Markt)
Beschreibung
Online erledigen
- Antrag auf Genehmigung eines Standplatzes (Markt)Sie können als Gewerbetreibende*r eine Standplatzgenehmigung online beantragen, die für die Teilnahme an Märkten in kommunaler Zuständigkeit benötigt wird.
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Ansprechpartner
Stadt Waischenfeld
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Marktplatz 1
91344 Waischenfeld
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: poststelle@waischenfeld.bayern.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=38108861485Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/38108861485Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9202 9601-0
Fax: +49 9202 9601-29
Internet
Rechtsgrundlage(n)
- Marktsatzung
Verfahrensablauf
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie am 02.10.2024
Hinweise für Sonstiges (094720197000): Ergänzung: Stadt Waischenfeld
Fachlich freigegeben durch Stadt Waischenfeld am 29.10.2024
Stichwörter
Bauernmarkt, Direktvermarkter, Direktvermarktung, Jahrmarkt, Marktstand, Spezialmarkt, Weihnachtsmarkt, Wochenmarkt