Markt; Beantragung der Zuweisung eines Standplatzes
Gewerbetreibende können die Zuweisung eines Standplatzes auf einem Markt, der von der Gemeinde veranstaltet wird, bei der Gemeinde beantragen.
Beschreibung
Informationen über die Märkte (z. B. Marktzeiten, Markplätze, Standplätze, Gebühren und Fristen) im Gemeindegebiet erhalten Sie bei der Gemeinde.
Online-Dienst
Antrag auf Genehmigung eines Standplatzes (Markt)
Beschreibung
Online erledigen
- Antrag auf Genehmigung eines Standplatzes (Markt)Sie können als Gewerbetreibende*r eine Standplatzgenehmigung online beantragen, die für die Teilnahme an Märkten in kommunaler Zuständigkeit benötigt wird.
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Ansprechpartner
Gemeinde Litzendorf
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1141
96121 Litzendorf
Öffnungszeiten
Mo 07:45 Uhr - 15:30 Uhr
Di 07:45 Uhr - 15:30 Uhr
Mi 07:45 Uhr - 12:00 Uhr
Do 07:45 Uhr - 18:00 Uhr
Fr 07:45 Uhr - 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: gemeinde@litzendorf.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=83774858629Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/83774858629Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9505 9440-0
Fax: +49 9505 9440-50
Internet
Rechtsgrundlage(n)
- Marktsatzung
Verfahrensablauf
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie am 23.01.2024
Stichwörter
Bauernmarkt, Direktvermarkter, Direktvermarktung, Jahrmarkt, Marktstand, Spezialmarkt, Weihnachtsmarkt, Wochenmarkt