Teilnahme an einer Veranstaltung BestätigungOnline erledigen

    Markt; Beantragung der Zuweisung eines Standplatzes

    Gewerbetreibende können die Zuweisung eines Standplatzes auf einem Markt, der von der Gemeinde veranstaltet wird, bei der Gemeinde beantragen.

    Beschreibung

    Informationen über die Märkte (z. B. Marktzeiten, Markplätze, Standplätze, Gebühren und Fristen) im Gemeindegebiet erhalten Sie bei der Gemeinde.

    Online-Dienst

    Markt - Antrag auf Zuweisung eines Standplatzes (Online-Verfahren)

    ID: L100042_76734.-102158

    Beschreibung

    Mit diesem Online-Verfahren können Sie einen Antrag auf Zuweisung eines Standplatzes bei einem Markt, z. B. zu einem der Kirchweih-Standmärkte, bei der VG Schwarzenfeld stellen.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    Verwaltungsgemeinschaft Schwarzenfeld

    Adresse

    Hausanschrift

    Viktor-Koch-Str. 4

    92521 Schwarzenfeld

    Postfachadresse

    Postfach 40

    92515 Schwarzenfeld

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 17:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: info@schwarzenfeld.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=43996192821Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/43996192821Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9435 309-0

    Fax: +49 9435 309-227

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Zuweisung eines Standplatzes auf einem Markt erfolgt auf Antrag. Weiterführende Informationen finden Sie in der Marktsatzung.

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie am 23.01.2024

    Stichwörter

    Bauernmarkt, Direktvermarkter, Direktvermarktung, Jahrmarkt, Marktstand, Spezialmarkt, Weihnachtsmarkt, Wochenmarkt

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English