Markt; Beantragung der Zuweisung eines Standplatzes
Gewerbetreibende können die Zuweisung eines Standplatzes auf einem Markt, der von der Gemeinde veranstaltet wird, bei der Gemeinde beantragen.
Beschreibung
Informationen über die Märkte (z. B. Marktzeiten, Markplätze, Standplätze, Gebühren und Fristen) im Gemeindegebiet erhalten Sie bei der Gemeinde.
Hinweise für Sonstiges (093760161000): Ergänzung: Große Kreisstadt Schwandorf
Online-Dienst
Antrag auf Zuweisung eines Standplatzes
Beschreibung
Online erledigen
- Antrag auf Zuweisung eines StandplatzesHier können Sie die Zuweisung eines Standplatzes beantragen.
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Große Kreisstadt Schwandorf
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1880
92409 Schwandorf
Kontakt
E-Mail: info@schwandorf.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=65664457476Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/65664457476Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9431 45-0
Fax: +49 9431 45-100
Internet
Rechtsgrundlage(n)
- Marktsatzung
Verfahrensablauf
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie am 02.10.2024
Hinweise für Sonstiges (093760161000): Ergänzung: Große Kreisstadt Schwandorf
Fachlich freigegeben durch Große Kreisstadt Schwandorf am 04.11.2024
Stichwörter
Bauernmarkt, Direktvermarkter, Direktvermarktung, Jahrmarkt, Marktstand, Spezialmarkt, Weihnachtsmarkt, Wochenmarkt