Markt; Beantragung der Zuweisung eines Standplatzes
Gewerbetreibende können die Zuweisung eines Standplatzes auf einem Markt, der von der Gemeinde veranstaltet wird, bei der Gemeinde beantragen.
Beschreibung
Informationen über die Märkte (z. B. Marktzeiten, Markplätze, Standplätze, Gebühren und Fristen) im Gemeindegebiet erhalten Sie bei der Gemeinde.
Hinweise für Sonstiges (093750175000): Ergänzung: Markt Nittendorf
Online-Dienst
Antrag auf Genehmigung eines Standplatzes (Markt)
Beschreibung
Online erledigen
- Antrag auf Genehmigung eines Standplatzes (Markt)Sie können als Gewerbetreibende*r eine Standplatzgenehmigung online beantragen, die für die Teilnahme an Märkten in kommunaler Zuständigkeit benötigt wird.
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Ansprechpartner
Markt Nittendorf
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Am Marktplatz 3
93152 Nittendorf
Öffnungszeiten
Mo 07:30 Uhr - 12:00 Uhr
Di 07:30 Uhr - 12:00 Uhr
Mi 07:30 Uhr - 12:00 Uhr
Do 13:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr 07:30 Uhr - 12:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: Markt.Nittendorf@nittendorf.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/52774725658Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9404 642-0
Fax: +49 9404 642-222
Internet
Rechtsgrundlage(n)
- Marktsatzung
Verfahrensablauf
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie am 02.10.2024
Hinweise für Sonstiges (093750175000): Ergänzung: Markt Nittendorf
Fachlich freigegeben durch Markt Nittendorf am 08.02.2025
Stichwörter
Bauernmarkt, Direktvermarkter, Direktvermarktung, Jahrmarkt, Marktstand, Spezialmarkt, Weihnachtsmarkt, Wochenmarkt