Markt; Beantragung der Zuweisung eines Standplatzes
Gewerbetreibende können die Zuweisung eines Standplatzes auf einem Markt, der von der Gemeinde veranstaltet wird, bei der Gemeinde beantragen.
Beschreibung
Informationen über die Märkte (z. B. Marktzeiten, Markplätze, Standplätze, Gebühren und Fristen) im Gemeindegebiet erhalten Sie bei der Gemeinde.
Hinweise für Sonstiges (093750165000): Ergänzung: Markt Lappersdorf
Online-Dienst
Antrag auf Genehmigung eines Standplatzes (Markt)
Beschreibung
Online erledigen
- Antrag auf Genehmigung eines Standplatzes (Markt)Sie können als Gewerbetreibende*r eine Standplatzgenehmigung online beantragen, die für die Teilnahme an Märkten in kommunaler Zuständigkeit benötigt wird.
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Ansprechpartner
Markt Lappersdorf - Sachgebiet 20 - Sicherheit/Ordnung/Einwohnermeldeamt
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1150
93134 Lappersdorf
Öffnungszeiten
Mo 07:15 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:15 Uhr
Di 07:15 Uhr - 12:00 Uhr
Mi 07:15 Uhr - 12:00 Uhr
Do 07:15 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr 07:15 Uhr - 12:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: marktverwaltung@lappersdorf.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/929079174688Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 941 83000-0
Fax: +49 941 83000-99
Internet
Rechtsgrundlage(n)
- Marktsatzung
Verfahrensablauf
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie am 02.10.2024
Hinweise für Sonstiges (093750165000): Ergänzung: Markt Lappersdorf
Fachlich freigegeben durch Markt Lappersdorf am 07.11.2024
Stichwörter
Bauernmarkt, Direktvermarkter, Direktvermarktung, Jahrmarkt, Marktstand, Spezialmarkt, Weihnachtsmarkt, Wochenmarkt