Teilnahme an einer Veranstaltung Bestätigung

    Markt; Beantragung der Zuweisung eines Standplatzes

    Gewerbetreibende können die Zuweisung eines Standplatzes auf einem Markt, der von der Gemeinde veranstaltet wird, bei der Gemeinde beantragen.

    Beschreibung

    Informationen über die Märkte (z. B. Marktzeiten, Markplätze, Standplätze, Gebühren und Fristen) im Gemeindegebiet erhalten Sie bei der Gemeinde.

    Hinweise für Neustadt a.d.Waldnaab (VGem): Ergänzung: Verwaltungsgemeinschaft Neustadt a.d.Waldnaab

    Online-Dienst

    Bestätigung der Teilnahme an einer Veranstaltung (Märkte/Messen)

    ID: L100042_183772.-156323

    Beschreibung

    Sie können eine Bestätigung für die Teilnahme an einer Veranstaltung (Markt/Messe) online beantragen.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    Verwaltungsgemeinschaft Neustadt a.d.Waldnaab - Ordnungsamt, Bauamt, Sozialwesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Naabstraße 5

    92660 Neustadt a.d.Waldnaab

    Postanschrift

    Naabstraße 5

    92660 Neustadt a.d.Waldnaab

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Mi 14:00 Uhr - 18:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr


    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/876184122821Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9602 9430-0

    Fax: +49 9602 9430-45

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Zuweisung eines Standplatzes auf einem Markt erfolgt auf Antrag. Weiterführende Informationen finden Sie in der Marktsatzung.

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie am 02.10.2024

    Hinweise für Neustadt a.d.Waldnaab (VGem): Ergänzung: Verwaltungsgemeinschaft Neustadt a.d.Waldnaab

    Fachlich freigegeben durch Verwaltungsgemeinschaft Neustadt a.d.Waldnaab am 29.11.2024

    Stichwörter

    Bauernmarkt, Direktvermarkter, Direktvermarktung, Jahrmarkt, Marktstand, Spezialmarkt, Weihnachtsmarkt, Wochenmarkt

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English