Markt; Beantragung der Zuweisung eines Standplatzes
Gewerbetreibende können die Zuweisung eines Standplatzes auf einem Markt, der von der Gemeinde veranstaltet wird, bei der Gemeinde beantragen.
Beschreibung
Informationen über die Märkte (z. B. Marktzeiten, Markplätze, Standplätze, Gebühren und Fristen) im Gemeindegebiet erhalten Sie bei der Gemeinde.
Hinweise für Neukirchen b.Sulzbach-R. (VGem): Ergänzung: Verwaltungsgemeinschaft Neukirchen b.Sulzbach-Rosenberg
Online-Dienst
Antrag auf Zuweisung eines Standplatzes
Beschreibung
Online erledigen
- Antrag auf Zuweisung eines StandplatzesHier können Sie die Zuweisung eines Standplatzes beantragen.
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Verwaltungsgemeinschaft Neukirchen b.Sulzbach-Rosenberg
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Am Rathaus 1
92259 Neukirchen b.Sulzbach-Rosenberg
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 13:30 Uhr
Do 13:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: info@vg-neukirchen.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/19218471809Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9663 9130-0
Fax: +49 9663 9130-30
Internet
Rechtsgrundlage(n)
- Marktsatzung
Verfahrensablauf
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie am 02.10.2024
Hinweise für Neukirchen b.Sulzbach-R. (VGem): Ergänzung: Verwaltungsgemeinschaft Neukirchen b.Sulzbach-Rosenberg
Fachlich freigegeben durch Verwaltungsgemeinschaft Neukirchen b.Sulzbach-Rosenberg am 04.11.2024
Stichwörter
Bauernmarkt, Direktvermarkter, Direktvermarktung, Jahrmarkt, Marktstand, Spezialmarkt, Weihnachtsmarkt, Wochenmarkt