Teilnahme an einer Veranstaltung BestätigungOnline erledigen

    Markt; Beantragung der Zuweisung eines Standplatzes

    Gewerbetreibende können die Zuweisung eines Standplatzes auf einem Markt, der von der Gemeinde veranstaltet wird, bei der Gemeinde beantragen.

    Beschreibung

    Informationen über die Märkte (z. B. Marktzeiten, Markplätze, Standplätze, Gebühren und Fristen) im Gemeindegebiet erhalten Sie bei der Gemeinde.

    Online-Dienst

    Antrag auf Zuweisung eines Standplatzes

    ID: L100042_145777.-143179

    Beschreibung

    Hier können Sie die Zuweisung eines Standplatzes beantragen.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    Verwaltungsgemeinschaft Obing - Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Kienberger Str. 5

    83119 Obing

    Postanschrift

    Kienberger Str. 5

    83119 Obing

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 18:00 Uhr

    Mi 09:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/257630913771Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8624 8986-0

    Fax: +49 8624 8986-60

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Verwaltungsgemeinschaft Waging a.See

    Adresse

    Hausanschrift

    Salzburger Str. 1

    83329 Waging a.See

    Postanschrift

    Salzburger Str. 1

    83329 Waging a.See

    Kontakt

    E-Mail: rathaus@waging.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/32551711829Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8681 4005-0

    Fax: +49 8681 4005-60

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Zuweisung eines Standplatzes auf einem Markt erfolgt auf Antrag. Weiterführende Informationen finden Sie in der Marktsatzung.

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie am 23.01.2024

    Stichwörter

    Bauernmarkt, Direktvermarkter, Direktvermarktung, Jahrmarkt, Marktstand, Spezialmarkt, Weihnachtsmarkt, Wochenmarkt

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English