Markt; Beantragung der Zuweisung eines Standplatzes
Gewerbetreibende können die Zuweisung eines Standplatzes auf einem Markt, der von der Gemeinde veranstaltet wird, bei der Gemeinde beantragen.
Beschreibung
Informationen über die Märkte (z. B. Marktzeiten, Markplätze, Standplätze, Gebühren und Fristen) im Gemeindegebiet erhalten Sie bei der Gemeinde.
Hinweise für Sonstiges (091890119000): Ergänzung: Gemeinde Grabenstätt
Online-Dienst
Bestätigung der Teilnahme an einer Veranstaltung (Märkte/Messen)
Beschreibung
Online erledigen
- Bestätigung der Teilnahme an einer Veranstaltung (Märkte/Messen)Sie können eine Bestätigung für die Teilnahme an einer Veranstaltung (Markt/Messe) online beantragen.
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
Gemeinde Grabenstätt - 2.3 Steueramt
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Schloßstr. 15
83355 Grabenstätt
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 17:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/5443985546510Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8661 9887-0
Fax: +49 8661 9887-40
Rechtsgrundlage(n)
- Marktsatzung
Verfahrensablauf
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie am 02.10.2024
Hinweise für Sonstiges (091890119000): Ergänzung: Gemeinde Grabenstätt
Fachlich freigegeben durch Gemeinde Grabenstätt am 29.11.2024
Stichwörter
Bauernmarkt, Direktvermarkter, Direktvermarktung, Jahrmarkt, Marktstand, Spezialmarkt, Weihnachtsmarkt, Wochenmarkt