Markt; Beantragung der Zuweisung eines Standplatzes
Gewerbetreibende können die Zuweisung eines Standplatzes auf einem Markt, der von der Gemeinde veranstaltet wird, bei der Gemeinde beantragen.
Beschreibung
Informationen über die Märkte (z. B. Marktzeiten, Markplätze, Standplätze, Gebühren und Fristen) im Gemeindegebiet erhalten Sie bei der Gemeinde.
Hinweise für Emmerting (VGem): Ergänzung: Verwaltungsgemeinschaft Emmerting
Online-Dienst
Antrag auf Genehmigung eines Standplatzes (Markt)
Beschreibung
Online erledigen
- Antrag auf Genehmigung eines Standplatzes (Markt)Sie können als Gewerbetreibende*r eine Standplatzgenehmigung online beantragen, die für die Teilnahme an Märkten in kommunaler Zuständigkeit benötigt wird.
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Ansprechpartner
Verwaltungsgemeinschaft Emmerting
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Untere Dorfstr. 3
84547 Emmerting
Kontakt
E-Mail: verwaltung@gemeinde-emmerting.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=55551900788Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/55551900788Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8679 9873-0
Fax: +49 8679 9873-30
Internet
Rechtsgrundlage(n)
- Marktsatzung
Verfahrensablauf
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie am 02.10.2024
Hinweise für Emmerting (VGem): Ergänzung: Verwaltungsgemeinschaft Emmerting
Fachlich freigegeben durch Verwaltungsgemeinschaft Emmerting am 02.12.2024
Stichwörter
Bauernmarkt, Direktvermarkter, Direktvermarktung, Jahrmarkt, Marktstand, Spezialmarkt, Weihnachtsmarkt, Wochenmarkt