Marktgebühren; Erhebung
Beschreibung
Für die Bereitstellung von Plätzen und Einrichtungen auf Wochen-, Floh- und Weihnachtsmärkten und sonstiger Märkte können Gebühren erhoben werden.
Nähere Informationen über die Marktgebühren (z. B. Satzung über die Erhebung von Marktgebühren oder die Höhe der Marktgebühren) Ihrer Gemeinde erhalten Sie bei Ihrer Gemeinde.
Hinweise für Fürth: Ergänzung: Stadt Fürth
Online-Dienste
Bewerbung für den Erntedankfestzug
Beschreibung
Online erledigen
- Bewerbung für den ErntedankfestzugSie können sich für den Erntedankfestzug in der Stadt Fürth online bewerben.
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Bewerbung Märkte und Kirchweihen
Beschreibung
Online erledigen
- Bewerbung Märkte und KirchweihenSie können die Bewerbung für Märkte und Kirchweihen für Standorte im Stadtgebiet der Stadt Fürth online übermitteln.
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Stadt Fürth - Marktamt
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach
90744 Fürth
Öffnungszeiten
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: marktamt@fuerth.de
De-Mail: info@fuerth.de-mail.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/9112089997524Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 911 974-1276
Fax: +49 911 974-391276
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie am 03.01.2024
Hinweise für Fürth: Ergänzung: Stadt Fürth
Fachlich freigegeben durch Stadt Fürth am 13.10.2023
Stichwörter
Christkindlmarkt, Jahrmarkt, Marktgebührensatzung, Satzung über die Gebühren für die Benützung der Märkte, standgebühren, platzgebühren, wochenmarkt, flohmarkt, weihnachtsmarkt