Grundstücke; Betretungs- und Befahrverbot
Die Gemeinden und Landkreise können im Rahmen der Gefahrenabwehr vorübergehend das Betreten bzw. Befahren bewohnter oder unbewohnter Grundstücke oder bestimmter Gebiete verbieten.
Beschreibung
Zur Verhütung erheblicher Gefahren für Leben oder Gesundheit können die Gemeinden und die Landkreise das Betreten und Befahren bewohnter oder unbewohnter Grundstücke oder bestimmter Gebiete auf die voraussichtliche Dauer der Gefahr durch Verordnung verbieten. Selbiges gilt für den Erlass von Anordnungen für den Einzelfall durch die Gemeinden und die Landratsämter.
Für öffentliche Wege, Straßen und Plätze gelten abweichend hiervon die Vorschriften des Straßen- und des Straßenverkehrsrechts.
Ansprechpartner
Landratsamt Aschaffenburg (LRA AB)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
63736 Aschaffenburg
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 17:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: poststelle@lra-ab.bayern.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=93553734392Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/93553734392Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 6021 394-0
Fax: +49 6021 394-999
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Gemeinde Kahl a.Main
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Aschaffenburger Str. 1
63796 Kahl a.Main
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 17:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Notarsprechzeiten im Rathaus
Mo 16:15 - 17:30
(Tel. Vereinbarung notwendig: 06023 - 3205 0)
Kontakt
E-Mail: poststelle@kahl-main.bayern.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/83886085604Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 6188 944-0
Fax: +49 6188 944-29
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 01.03.2024