Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz; Inanspruchnahme von Angeboten
Im Rahmen des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes werden Angebote bereitgestellt, die dazu dienen, Kinder und Jugendliche zu befähigen mit Risiken umzugehen und sie vor Gefahren zu schützen.
Beschreibung
Der Kinder- und Jugendschutz hat die Aufgabe, eine positive gesundheitliche und psychosoziale Entwicklung zu sichern und ihre Erziehung zu einer kritik- und entscheidungsfähigen, eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu fördern. Ziel ist es, Kinder und Jugendliche vor vielfältigen Gefährdungen zu schützen. Zu den Gefährdungen gehören Gewalt, Suchtmittel, Medienkonsum, Kommunikationsrisiken, Mobbing, Delinquenz, Extremismus und Sekten.
Der Jugendschutz lässt sich dabei grundsätzlich in den erzieherischen und ordnungsrechtlichen Jugendschutz unterteilen. Während der erzieherische Jugendschutz die Förderung einer alters- und entwicklungsangemessenen Erziehung aller Kinder und Jugendlichen in den Blick nimmt, setzt der ordnungsrechtliche Jugendschutz auf gesetzliche Verbote, mit denen Rahmenbedingungen geschaffen werden, unter denen das ungefährdete Aufwachsen junger Menschen ermöglicht wird.
Der erzieherische Kinder- und Jugendschutz soll durch Information, Beratung und erzieherische Impulse positive Akzente bei der körperlichen, geistigen und gesellschaftlichen Entwicklung junger Menschen setzen, um dadurch präventiv Gefährdungen entgegenzuwirken. Er befasst sich z. B. mit der Suchtprävention, der Stärkung von Medienkompetenzen, der Gewaltprävention und problematischem Freizeitverhalten und wendet sich an die jungen Menschen sowie Eltern, Sorge- und Erziehungsberechtigte.
Das Jugendamt kann Informations- und Beratungsangebote für Schüler, Kinder und Jugendliche, für Eltern und andere Erziehungsberechtigte sowie für Fachkräfte bereitstellen. Es kann zum Beispiel Projekte an Schulen durchführen, Fachvorträge veranstalten oder Informationsbroschüren herausgeben.
Der erzieherische Jugendschutz wird auf Landesebene maßgeblich von der Aktion Jugendschutz, Landesarbeitsstelle Bayern e. V. (aj) wahrgenommen. In den Schwerpunkten Jugendmedienschutz/Medienpädagogik, Sucht- und Gewaltprävention sowie Sexualpädagogik/Prävention sexualisierter Gewalt und Glücksspielsuchtprävention bietet und entwickelt die aj (Aktion Jugendschutz) innovative Konzepte und Angebote. Für pädagogische Fachkräfte werden eine Vielzahl an Fortbildungen und Methoden für die pädagogische Praxis in den unterschiedlichen Schwerpunkten angeboten. Außerdem stehen umfassende und nützliche Methoden und Informationen sowohl für pädagogische Fachkräfte als auch Eltern zur Verfügung.
Das JFF – Institut für Medienpädagogik in Forschung und Praxis ist ebenfalls eine zentrale Säule des erzieherischen Jugendschutzes. Es befasst sich mit medienpädagogischer Forschung und praktischer Bildungsarbeit. Dabei fließt die Forschung in die pädagogische Arbeit ein. Ziel ist, dass Kinder und Jugendliche einen selbstbestimmten und reflektierten Umgang mit Medien erlernen. Zugleich sollen sie befähigt werden, Medien als Mittel zur aktiven Auseinandersetzung mit ihrer eigenen Lebenswelt, zur Partizipation am gesellschaftlichen und sozialen Umfeld und zur Vermittlung ihres eigenen Standpunkts einzusetzen.
Online-Dienste
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Landratsamt Pfaffenhofen a.d.Ilm - Abt. 5 - Familie, Jugend, Bildung (LRA PAF)
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Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/196324609188Weiterführende Informationen im BayernPortal
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Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Wenden Sie sich bei Fragen zum erzieherischen Kinder- und Jugendschutz an das Jugendamt der kreisfreien Stadt oder des Landratsamtes.
Sie können sich über Veranstaltungen der Aktion Jungendschutz, Landesarbeitsstelle Bayern e.V. (aj) oder des JFF – Institut für Medienpädagogik in Forschung und Praxis auf den Internetseiten informieren (siehe unter "Weiterführende Links").
Wenn Sie Materialien oder Veröffentlichungen zum erzieherischen Kinder- und Jugendschutz benötigen, können Sie diese auf den Internetseiten herunterladen oder bestellen.
Fristen
keine
Kosten
keine
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales am 14.12.2023