Anzeige des Baubeginns Entgegennahme / Anzeige des Baubeginns Entgegennahme Wiederaufnahme der Bauausführung genehmigungspflichtiger Bauvorhaben nach Unterbrechung / Anzeige des Baubeginns Entgegennahme Beginn der Bauausführung genehmigungspflichtiger Bauvorhaben

    Bauvorhaben; Anzeige des Baubeginns

    Sie müssen den Baubeginn vorher anzeigen. Dies gilt für den Ausführungsbeginn genehmigungspflichtiger Vorhaben sowie die Wiederaufnahme von Bauarbeiten nach einer Unterbrechung von mehr als 6 Monaten.

    Beschreibung

    Bei der Anzeige des Baubeginns handelt es sich nicht um einen Antrag. Sie müssen die untere Bauaufsichtsbehörde lediglich über den bevorstehenden Baubeginn informieren.

    Durch die Anzeige des Baubeginns soll die untere Bauaufsichtsbehörde noch ausreichend Zeit haben, um Bauüberwachungsmaßnahmen vorzubereiten und zu prüfen, ob die Geltungsdauer der Baugenehmigung abgelaufen ist.

    Folgen bei Nichtanzeige

    Zeigen Sie den Baubeginn vorsätzlich oder fahrlässig nicht mindestens eine Woche vor Baubeginn an, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit. Dafür können Sie mit einer Geldbuße bis zu 500.000 EUR belegt werden. Zudem kann die untere Bauaufsichtsbehörde die Baueinstellung anordnen.

    Hinweise für Unterallgäu: Ergänzung: Landratsamt Unterallgäu

    Online-Dienst

    Baubeginn online anzeigen

    ID: L100042_85433.-107949

    Beschreibung

    Sie können den Baubeginn oder Abgrabungsbeginn online anzeigen.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

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    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    Stadt Bad Wörishofen

    Adresse

    Hausanschrift

    Bgm.-Ledermann-Str. 1

    86825 Bad Wörishofen

    Postfachadresse

    Postfach 1663

    86819 Bad Wörishofen

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@bad-woerishofen.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=77886827444Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/77886827444Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8247 9690-0

    Fax: +49 8247 9690-199

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Landratsamt Unterallgäu - SG 34 - Bauwesen (Standort 1) (LRA MN)

    Adresse

    Hausanschrift

    Bad Wörishofer Str. 33

    87719 Mindelheim

    Postfachadresse

    Postfach 1362

    87713 Mindelheim

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 17:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr


    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: bauleitplanung@lra.unterallgaeu.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/646081505638Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8261 995-0

    Fax: +49 8261 995-333

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Landratsamt Unterallgäu - SG 34 - Bauwesen (Standort 2) (LRA MN)

    Adresse

    Hausanschrift

    Herrenstr. 15

    87700 Memmingen

    Postanschrift

    Herrenstr. 15

    87700 Memmingen

    Öffnungszeiten

    Mo 07:30 Uhr - 12:00 Uhr

    Di 07:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr

    Mi 07:30 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 07:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 17:00 Uhr

    Fr 07:30 Uhr - 12:00 Uhr


    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: bauleitplanung@lra.unterallgaeu.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/646081505638Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8331 8203-0

    Fax: +49 8331 8203-30

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

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    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • ggf. Bescheinigung Standsicherheit I (Formblatt siehe unter "Formulare")

      Die Erforderlichkeit hängt vom Vorhaben ab.

    • ggf. Bescheinigung Brandschutz I (Formblatt siehe unter "Formulare")

      Die Erforderlichkeit hängt vom Vorhaben ab.

    • ggf. Erklärung über die Erfüllung des Kriterienkatalogs (Formblatt siehe unter "Formulare")

      Die Erforderlichkeit hängt vom Vorhaben ab.

      Wird der Bauantrag digital eingereicht, kann der Tragwerksplaner die Erklärung auch digital unter Verwendung des Online-Assistenten (siehe Leistung „Bauvorhaben; Online-Einreichung der Erklärung über die Erfüllung des Kriterienkatalogs“ unter "Verwandte Themen") einreichen.

    • ggf. Bestimmung des Verantwortlichen für die Bauausführung (Formblatt siehe unter "Formulare")

      Die Erforderlichkeit hängt vom Vorhaben ab.

      Wird der Bauantrag digital eingereicht, kann der Tragwerksplaner die Erklärung auch digital unter Verwendung des Online-Assistenten (siehe Leistung „Bauvorhaben; Online-Einreichung der Erklärung über die Erfüllung des Kriterienkatalogs“ unter "Verwandte Themen") einreichen.

    Voraussetzungen

    Den Baubeginn müssen Sie anzeigen, wenn:

    • Sie mit der Ausführung eines genehmigungspflichtigen Bauvorhabens beginnen,
    • Sie die Bauarbeiten nach einer Unterbrechung von mehr als 6 Monaten wiederaufnehmen oder
    • Sie eine Anlage anzeigepflichtig beseitigen.

    Dies gilt ebenso für ein von einer Teilbaugenehmigung umfasstes Vorhaben sowie für Vorhaben, die genehmigungsfrei gestellt sind.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Da keine Entscheidung der unteren Bauaufsichtsbehörde ergeht, können Sie keinen Rechtsbehelf einlegen.

    Verfahrensablauf

    Schriftliche Einreichung
    • Reichen Sie das ausgefüllte und unterschriebene Formular „Baubeginnsanzeige“ mit den erforderlichen Anlagen bei der unteren Bauaufsichtsbehörde (Landratsämter, kreisfreie Städte, Große Kreisstädte und bestimmte größere Gemeinden) ein.
    • Eine mündliche Anzeige genügt nicht.
    • Sie erhalten keine Eingangsbestätigung.
    • Die untere Bauaufsichtsbehörde prüft sodann, ob die Geltungsdauer der Baugenehmigung noch nicht abgelaufen ist. Ferner kann sie gegebenenfalls Maßnahmen zur Bauüberwachung vorbereiten.
    Digitale Einreichung

    Eine digitale Einreichung von Baubeginnsanzeigen ist derzeit noch nicht in ganz Bayern möglich. Nur bei bestimmten unteren Bauaufsichtsbehörden kann dies erfolgen. Welche dies sind, können Sie in § 1 Digitale Bauantragsverordnung nachlesen. Den Link finden Sie unter dem Reiter „Rechtsgrundlagen“.

    • Der Baubeginn kann unter Verwendung des Online-Assistenten digital bei der unteren Bauaufsichtsbehörde angezeigt werden.
    • Die vorgegebenen Formulare „Baubeginnsanzeige“ und (so erforderlich) „Bestimmung des Verantwortlichen Tragwerksplaners für die Bauausführung“ werden durch die Abfragen im Online-Assistenten ersetzt.
    • Unterschriften werden durch eine Authentifizierung mittels dem Nutzerkonto „BayernID“ ersetzt.
    • Die übrigen Anlagen werden im Online-Assistenten in elektronischer Form (Dateien im PDF-Format) hochgeladen.

    Hinweise für Sonstiges (097780116000): Ergänzung: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr

    Der Stadt Bad Wörishofen wurden gem. Art. 53 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BayBO durch Rechtsverordnung die Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörde für folgende Bauvorhaben übertragen:

    • Wohngebäude der Gebäudeklassen 1 bis 3,
    • Gebäude der Gebäudeklassen 1 bis 3, die neben einer Wohnnutzung teilweise oder ausschließlich freiberuflich oder gewerblich im Sinn des § 13 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) genutzt werden,

    einschließlich ihrer jeweiligen Nebengebäude und Nebenanlagen im Geltungsbereich von Bebauungsplänen im Sinn der §§ 12, 30 Abs. 1 und 2 BauGB.

    Gebäude der Gebäudeklassen 1 bis 3 sind land- oder forstwirtschaftlich genutzte Gebäude sowie Gebäude mit einer Höhe bis zu 7 Metern.

    Für alle übrigen Bauvorhaben nimmt das Landratsamt Unterallgäu die Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörde wahr.

    Eine digitale Einreichung ist derzeit nur möglich, wenn es sich um ein Vorhaben handelt, für das das Landratsamt Unterallgäu die Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörde wahrnimmt.

    Fristen

    Sie müssen den Baubeginn mindestens eine Woche vor Beginn der Arbeiten anzeigen.

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Den „Baubeginn“ müssen Sie auch anzeigen, wenn Sie eine Anlage beseitigen und dies anzeigen müssen.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr am 12.08.2024

    Hinweise für Unterallgäu: Ergänzung: Landratsamt Unterallgäu

    Fachlich freigegeben durch Landratsamt Unterallgäu am 23.09.2024

    Stichwörter

    Baubeginn, Baubeginnsanzeige, Baustart

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English