Kommunale Bücherei / Bibliothek; Beantragung eines Ausweises
Beschreibung
Wenn Sie sich in einer Bibliothek angemeldet haben, bekommen Sie umgehend einen Bibliotheksausweis persönlich ausgehändigt oder per Post zugeschickt. Der Ausweis ermöglicht es Ihnen, Bücher bzw. Medien in auszuleihen oder zu bestellen sowie etwaige weitere Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen. Für jede Ausleihe ist der Ausweis vorzuweisen.
Die Gültigkeit des Bibliotheksausweises ist zeitlich begrenzt (z. B. 1 Jahr), so dass Sie im Bedarfsfall eine Verlängerung beantragen müssen.
Für die Benutzung einer kommunalen Bibliothek oder Bücherei (z. B. Gemeindebücherei, Gemeindebibliothek, Stadtbücherei oder Stadtbibliothek) können Gebühren erhoben werden.
Hinweise für Coburg: Ergänzung: Stadt Coburg
Online-Dienst
Stadtbücherei: Online-Ausweisverlängerung/Zahlung der Benutzungsgebühren
Beschreibung
Online erledigen
- Stadtbücherei: Online-Ausweisverlängerung/Zahlung der BenutzungsgebührenVerlängern Sie Ihren Büchereiausweis einfach direkt online und bezahlen Sie Ihren Jahresbeitrag bequem mit PayPal. Das Angebot steht für alle Ausweisarten zur Verfügung.
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Ansprechpartner
Stadt Coburg - Stadtbücherei
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 30 42
96419 Coburg
Öffnungszeiten
Mo 12:00 Uhr - 17:30 Uhr
Di 12:00 Uhr - 17:30 Uhr
Mi 09:00 Uhr - 13:00 Uhr
Do 12:00 Uhr - 17:30 Uhr
Fr 11:00 Uhr - 17:30 Uhr
Sa 09:00 Uhr - 12:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: Stadtbuecherei@coburg.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/669849083858Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9561 89-1420
Fax: +49 9561 89-1429
Internet
Voraussetzungen
Rechtsgrundlage(n)
- Art. 7 Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung - GO)Eigene Angelegenheiten
Hinweise für Coburg: Ergänzung: Stadt Coburg
- Stadtbücherei-Benutzungsordnung (180)Benutzungsordnung für die Stadtbücherei Coburg
Verfahrensablauf
- Reichen Sie die Antragsunterlagen bei der Bibliothek / Bücherei ein.
- Zahlen Sie das Benutzungsentgelt.
- Sie erhalten dann den Bibliotheksausweis / Büchereiausweis sofort vor Ort oder per Post innerhalb einiger Tage.
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Ausweisverlust oder Änderungen bei den persönlichen Daten sind sofort der Bibliothek / Bücherei mitzuteilen.
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 15.11.2024
Hinweise für Coburg: Ergänzung: Stadt Coburg
Fachlich freigegeben durch Stadt Coburg am 19.01.2024