Manöverschäden; Beantragung einer Entschädigung

    Als Manöverschäden werden Schäden bezeichnet, welche die Gaststreitkräfte oder die Bundeswehr in Ausübung ihres Dienstes bei Manövern oder anderen Übungen verursacht haben. Geschädigte haben Anspruch auf Entschädigung.

    Beschreibung

    Die Schäden werden wie folgt abgewickelt:

    • Von Gaststreitkräften allein oder gemeinsam mit der Bundeswehr verursachte Schäden (gemeinsame Manöver) werden von der zuständigen Schadensregulierungsstelle des Bundes bei der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben abgewickelt:
      • für Bayern ohne den Regierungsbezirk Unterfranken: Regionalbüro Süd
      • für den Regierungsbezirk Unterfranken: Regionalbüro Ost
         
    • Von der Bundeswehr allein verursachte Schäden sind bei der örtlich zuständigen Gemeindeverwaltung anzumelden. Diese leitet die Anträge an das jeweils zuständige Bundeswehr-Dienstleistungszentrum weiter, von welchem die weiteren Schritte zur Zahlung der Entschädigung veranlasst werden.

    Hinweise für Sonstiges (093730134000): Ergänzung: Markt Hohenfels

    Online-Dienst

    Antrag auf Ersatz von Manöverschäden

    ID: L100042_143307.-141184

    Beschreibung

    Hier können Sie den Ersatz von Manöverschäden beantragen.

    Online erledigen

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    Ansprechpartner

    Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Schadensregulierungsstelle Regionalbüro Süd Nürnberg (BImA)

    Adresse

    Hausanschrift

    Rudolphstraße 28-30

    90489 Nürnberg

    Postanschrift

    Rudolphstraße 28-30

    90489 Nürnberg

    Kontakt

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/5569894510227Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 911 99261-0

    Fax: +49 911 99261-185

    Sprachversion

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    Markt Hohenfels

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    Hausanschrift

    Pfarrer-Ertl-Platz 3

    92366 Hohenfels

    Postanschrift

    Pfarrer-Ertl-Platz 3

    92366 Hohenfels

    Kontakt

    E-Mail: info@markt-hohenfels.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/09441695593Weiterführende Informationen im BayernPortal

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    Fax: +49 9472 9401-94

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    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Zivilprozess; Klage vor dem zuständigen Landgericht

    Fristen

    Entschädigungsansprüche sollen umgehend geltend gemacht werden. Im Falle von Manöverschäden, die von Gaststreitkräften allein oder gemeinsam mit der Bundeswehr verursacht worden sind, sind sie innerhalb von drei Monaten nach dem Zeitpunkt, zu dem der Geschädigte von dem Schaden und der Beteiligung der (ausländischen) Streitkräfte Kenntnis erlangt hat, schriftlich bei der zuständigen Regulierungsstelle geltend zu machen.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 03.05.2024

    Hinweise für Sonstiges (093730134000): Ergänzung: Markt Hohenfels

    Fachlich freigegeben durch Markt Hohenfels am 27.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

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    Sprachbezeichnung nativ: English