Wirtschaftsförderung; Informationen über kommunale Fördermöglichkeiten
Landkreise und Gemeinden können Investitionsvorhaben von ausländischen oder inländischen Investoren in der Region unterstützen.
Beschreibung
Wirtschaftsförderung ist überwiegend Aufgabe des Freistaats. Sie ist aber auch eine freiwillige Dienstleistung von Gemeinden und Landkreisen gegenüber den ortsansässigen und ansiedlungsinteressierten Unternehmen. Sie umfasst alle Maßnahmen zur Verbesserung der Faktoren, die die Standortwahl von Unternehmen beeinflussen.
Informationen zur staatlichen Wirtschaftsförderung erhalten Sie unter "Verwandte Themen".
Hinweise für Neustadt a.d.Waldnaab: Ergänzung: Landratsamt Neustadt a.d.Waldnaab
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- FirmendatenbankMit über 32.000 Einträgen in der "Key to Bavaria"-Außenwirtschaftsdatenbank stellt Bayern International kostenlos umfassende Informationen über bayerische Unternehmen und Institutionen aus Forschung, Technologietransfer und Netzwerkmanagement bereit.
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Ansprechpartner
Landratsamt Neustadt a.d.Waldnaab (LRA NEW)
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Postfachadresse
Postfach 1260
92657 Neustadt a.d.Waldnaab
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E-Mail: poststelle@neustadt.de
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Verwaltungsgemeinschaft Kirchenthumbach
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91281 Kirchenthumbach
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Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/13218513800Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9647 9200-0
Fax: +49 9647 9200-30
Internet
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie am 16.02.2024
Hinweise für Neustadt a.d.Waldnaab: Ergänzung: Landratsamt Neustadt a.d.Waldnaab
Fachlich freigegeben durch Landratsamt Neustadt a.d.Waldnaab am 09.10.2024
Stichwörter
Beratung in Standortfragen, Gewerbeflächen und Immobilien, Informationsveranstaltungen, Schaffung neuer Arbeitsplätze, Standortentwicklung