Fremdenverkehrsbeitrag; Zahlung
Beschreibung
Der Fremdenverkehrsbeitrag dient neben dem Kurbeitrag der Abgeltung der von der Gemeinde für die Förderung des Fremdenverkehrs gemachten Aufwendungen.
Der Fremdenverkehrsbeitrag ist eine Abgabe, die in Gemeinden, in denen die Zahl der Fremdenübernachtungen im Jahr in der Regel das Siebenfache der Einwohnerzahl übersteigt, von denjenigen selbständig Tätigen erhoben werden kann, die aus dem Fremdenverkehr unmittelbar oder mittelbar wirtschaftliche Vorteile ziehen. Dabei wird von der Erwägung ausgegangen, dass zu den kommunalen Aufwendungen für den Fremdenverkehr der Personenkreis besonders beitragen soll, der aus dem Fremdenverkehr wirtschaftlichen Nutzen zieht und daher durch die kommunalen Aufwendungen für den Fremdenverkehr begünstigt wird. Voraussetzung ist eine gemeindliche Fremdenverkehrsbeitragssatzung.
Ein Fremdenverkehrsbeitrag kann neben dem Kurbeitrag erhoben werden. Den Fremdenverkehrsbeitrag schuldet derjenige selbständig Tätige, der in der Gemeinde wirtschaftliche Vorteile von gewisser Dauer aus dem Fremdenverkehr hat. Der Fremdenverkehrsbeitrag ist in Fremdenverkehrsgemeinden eine nicht unbedeutende gemeindliche Einnahmequelle. Ohne diese Einnahmen wären in vielen Gemeinden kommunale Aktivitäten zur Förderung des Fremdenverkehrs nicht möglich.
Hinweise für Sonstiges (097800133000): Ergänzung: Markt Oberstdorf
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Erklärung zur Veranlagung des Fremdenverkehrsbeitrages
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Markt Oberstdorf - Steuer- und Beitragswesen
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Mo 08:00 Uhr - 12:30 Uhr und 13:30 Uhr - 17:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:30 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 12:30 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:30 Uhr und 13:30 Uhr - 17:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
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Kontakt
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/951303574641Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8322 700-7000
Fax: +49 8322 700-7209
Voraussetzungen
Rechtsgrundlage(n)
- Fremdenverkehrsbeitragssatzung der jeweiligen Gemeinde
- Art. 6 Kommunalabgabengesetz (KAG)Fremdenverkehrsbeitrag
Rechtsbehelf
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 21.08.2024
Hinweise für Sonstiges (097800133000): Ergänzung: Markt Oberstdorf
Fachlich freigegeben durch Markt Oberstdorf am 30.10.2024
Stichwörter
Fremdenverkehrsabgabe bayern, fremdenverkehrsbeitrag bayern