Fremdenverkehrsbeitrag; Zahlung
Beschreibung
Der Fremdenverkehrsbeitrag dient neben dem Kurbeitrag der Abgeltung der von der Gemeinde für die Förderung des Fremdenverkehrs gemachten Aufwendungen.
Der Fremdenverkehrsbeitrag ist eine Abgabe, die in Gemeinden, in denen die Zahl der Fremdenübernachtungen im Jahr in der Regel das Siebenfache der Einwohnerzahl übersteigt, von denjenigen selbständig Tätigen erhoben werden kann, die aus dem Fremdenverkehr unmittelbar oder mittelbar wirtschaftliche Vorteile ziehen. Dabei wird von der Erwägung ausgegangen, dass zu den kommunalen Aufwendungen für den Fremdenverkehr der Personenkreis besonders beitragen soll, der aus dem Fremdenverkehr wirtschaftlichen Nutzen zieht und daher durch die kommunalen Aufwendungen für den Fremdenverkehr begünstigt wird. Voraussetzung ist eine gemeindliche Fremdenverkehrsbeitragssatzung.
Ein Fremdenverkehrsbeitrag kann neben dem Kurbeitrag erhoben werden. Den Fremdenverkehrsbeitrag schuldet derjenige selbständig Tätige, der in der Gemeinde wirtschaftliche Vorteile von gewisser Dauer aus dem Fremdenverkehr hat. Der Fremdenverkehrsbeitrag ist in Fremdenverkehrsgemeinden eine nicht unbedeutende gemeindliche Einnahmequelle. Ohne diese Einnahmen wären in vielen Gemeinden kommunale Aktivitäten zur Förderung des Fremdenverkehrs nicht möglich.
Hinweise für Roßhaupten (VGem): Ergänzung: Verwaltungsgemeinschaft Roßhaupten
Online-Dienst
Erklärung zur Veranlagung des Fremdenverkehrsbeitrages
Beschreibung
Online erledigen
- Erklärung zur Veranlagung des FremdenverkehrsbeitragesSie können die Erklärung zur Veranlagung des von Ihnen zu entrichtenden Fremdenverkehrsbeitrages online einreichen.
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Verwaltungsgemeinschaft Roßhaupten - Steueramt
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Postanschrift
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87672 Roßhaupten
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Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 17:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
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Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
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Telefon Festnetz: +49 8367 91214-14
Fax: +49 8367 1267
Voraussetzungen
Rechtsgrundlage(n)
- Fremdenverkehrsbeitragssatzung der jeweiligen Gemeinde
- Art. 6 Kommunalabgabengesetz (KAG)Fremdenverkehrsbeitrag
Rechtsbehelf
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 21.08.2024
Hinweise für Roßhaupten (VGem): Ergänzung: Verwaltungsgemeinschaft Roßhaupten
Fachlich freigegeben durch Verwaltungsgemeinschaft Roßhaupten am 29.11.2024
Stichwörter
Fremdenverkehrsabgabe bayern, fremdenverkehrsbeitrag bayern