Fremdenverkehrsbeitrag; Zahlung
Beschreibung
Der Fremdenverkehrsbeitrag dient neben dem Kurbeitrag der Abgeltung der von der Gemeinde für die Förderung des Fremdenverkehrs gemachten Aufwendungen.
Der Fremdenverkehrsbeitrag ist eine Abgabe, die in Gemeinden, in denen die Zahl der Fremdenübernachtungen im Jahr in der Regel das Siebenfache der Einwohnerzahl übersteigt, von denjenigen selbständig Tätigen erhoben werden kann, die aus dem Fremdenverkehr unmittelbar oder mittelbar wirtschaftliche Vorteile ziehen. Dabei wird von der Erwägung ausgegangen, dass zu den kommunalen Aufwendungen für den Fremdenverkehr der Personenkreis besonders beitragen soll, der aus dem Fremdenverkehr wirtschaftlichen Nutzen zieht und daher durch die kommunalen Aufwendungen für den Fremdenverkehr begünstigt wird. Voraussetzung ist eine gemeindliche Fremdenverkehrsbeitragssatzung.
Ein Fremdenverkehrsbeitrag kann neben dem Kurbeitrag erhoben werden. Den Fremdenverkehrsbeitrag schuldet derjenige selbständig Tätige, der in der Gemeinde wirtschaftliche Vorteile von gewisser Dauer aus dem Fremdenverkehr hat. Der Fremdenverkehrsbeitrag ist in Fremdenverkehrsgemeinden eine nicht unbedeutende gemeindliche Einnahmequelle. Ohne diese Einnahmen wären in vielen Gemeinden kommunale Aktivitäten zur Förderung des Fremdenverkehrs nicht möglich.
Hinweise für Kochel a.See (VGem): Ergänzung: Verwaltungsgemeinschaft Kochel a.See
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Erklärung zur Veranlagung des Fremdenverkehrsbeitrages
Beschreibung
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Ansprechpartner
Verwaltungsgemeinschaft Kochel a.See - Steueramt
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Kalmbachstr. 11
82431 Kochel a.See
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Freitags ist das Rathaus geschlossen! (Nur mit vorheriger Terminvereinbarung)
Kontakt
E-Mail: steueramt@kochel.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/606627420846Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8851 9212-0
Fax: +49 8851 9212-55
Internet
Voraussetzungen
Rechtsgrundlage(n)
- Fremdenverkehrsbeitragssatzung der jeweiligen Gemeinde
- Art. 6 Kommunalabgabengesetz (KAG)Fremdenverkehrsbeitrag
Rechtsbehelf
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 21.08.2024
Hinweise für Kochel a.See (VGem): Ergänzung: Verwaltungsgemeinschaft Kochel a.See
Fachlich freigegeben durch Verwaltungsgemeinschaft Kochel a.See am 04.11.2024
Stichwörter
Fremdenverkehrsabgabe bayern, fremdenverkehrsbeitrag bayern