Hundesteuer; An- und Abmeldung eines Hundes
Beschreibung
Die Gemeinden sind berechtigt, eine Steuer für das Halten von Hunden zu erheben, wenn sie eine entsprechende örtliche Hundesteuersatzung erlassen. Weil die Hundesteuersatzungen von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich aussehen können, ist eine Bewertung konkreter Steuerbescheide nur unter Berücksichtigung der jeweiligen Hundesteuersatzung möglich.
Die Entscheidung, ob eine Hundesteuersatzung erlassen wird oder nicht, steht im Ermessen der Gemeinde. Die Gerichte haben gebilligt, dass es zulässig ist, dass Gemeinden nur das Halten von Hunden, nicht aber das anderer (Haus-)Tiere (Katzen, Pferde usw.) besteuern.
Als örtliche Verbrauch- und Aufwandsteuer darf die Hundesteuer nicht für gewerblich gehaltene Hunde (z.B. Tierhandlung oder Diensthunde) erhoben werden.
Bei der Festlegung der Hundesteuersätze haben die Gemeinden einen weiten Entscheidungsspielraum. Dasselbe gilt für die Gewährung von Steuerermäßigungen. Eine erhöhte Steuer für sog. Kampfhunde ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, aber zwischenzeitlich gerichtlich für zulässig erklärt worden. Die Entscheidung, ob von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht wird, liegt im Ermessen der Gemeinde.
In welchen Fällen Hunde bei der Gemeinde an- und ggf. wieder abzumelden sind und welche Unterlagen hierzu erforderlich sind, erfahren Sie bei Ihrer Gemeinde, die entsprechende Regelungen in der örtlichen Hundesteuersatzung treffen kann.
Die Gemeinden können zur Kennzeichnung der angemeldeten Hunde amtliche Hundezeichen ("Hundemarken") herausgeben. Bitte wenden Sie sich wegen der weiteren Einzelheiten ebenfalls an die jeweils zuständige Gemeinde.
Hinweise für Wilburgstetten (VGem): Ergänzung: Verwaltungsgemeinschaft Wilburgstetten
Online-Dienste
Abmeldung von der Hundesteuer
Beschreibung
Online erledigen
- Abmeldung von der HundesteuerSie können das Ende des Besitzes eines Hundes (durch Verkauf, Tod des Tieres, etc.) zur Abmeldung der Zahlung der Hundesteuer online melden.
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Anmeldung zur Hundesteuer
Beschreibung
Online erledigen
- Anmeldung zur HundesteuerSie können den neuen Besitz eines (weiteren) Hundes zur Zahlung der Hundesteuer online anmelden.
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Verwaltungsgemeinschaft Wilburgstetten - Gebühren- / Steueramt
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Alte Schulstr. 8
91634 Wilburgstetten
Öffnungszeiten
Mo 09:00 Uhr - 12:30 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Di 09:00 Uhr - 12:30 Uhr
Mi 09:00 Uhr - 12:30 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Do 09:00 Uhr - 12:30 Uhr
Fr 09:00 Uhr - 12:30 Uhr
Termine nur nach Terminvereinbarung
und nach Vereinbarung
Kontakt
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/734749651606Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9853 3892-0
Fax: +49 9853 3892-38
Rechtsgrundlage(n)
- Hundesteuersatzung der Gemeinde
- Art. 3 Kommunalabgabengesetz (KAG)Örtliche Verbrauch- und Aufwandsteuern
Rechtsbehelf
Fristen
Bitte beachten Sie, dass die Hundesteuersatzungen regelmäßig den Hundehalter verpflichten, den Hund unverzüglich nach Beginn der Haltereigenschaft der Gemeinde zu melden (Anzeigepflicht), um die Hundesteuererhebung erst zu ermöglichen. Ebenso kann die Gemeinde die unverzügliche Abmeldung bei Wegzug bei Ende der Hundehaltung oder bei Wegfall von Hundesteuervergünstigungsgründen anordnen.
Die Hundesteuer wird zu dem in der jeweiligen Hundesteuersatzung genannten Zeitpunkt fällig und durch Steuerbescheid von der Gemeinde erhoben. Wenn Sie mit einem Steuerbescheid nicht einverstanden sind, achten Sie bitte auf die Einhaltung der in der jeweiligen Rechtsbehelfsbelehrung genannten Rechtsmittelfristen, weil die Bescheide nach deren Ablauf nur noch nach Ermessen der Gemeinde aufgehoben werden können. Hierauf kann auch die staatliche Rechtsaufsicht nur in Ausnahmefällen Einfluss nehmen.
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 21.08.2024
Hinweise für Wilburgstetten (VGem): Ergänzung: Verwaltungsgemeinschaft Wilburgstetten
Fachlich freigegeben durch Verwaltungsgemeinschaft Wilburgstetten am 07.11.2024
Stichwörter
Hund anmelden, Kampfhundesteuer