Immobilien; Vermietung und Verpachtung durch die Gemeinde
Gemeinden können vorbehaltlich der Vorschriften des kommunalen Wirtschaftsrechts Gebäude vermieten oder Grundstücke verpachten, die sich in ihrem Besitz befinden.
Beschreibung
Auskünfte über gemeindeeigene Miet- bzw. Pachtobjekte erhalten Sie bei der Gemeinde.
Hinweise für Sonstiges (091840138000): Ergänzung: Gemeinde Planegg
Online-Dienst
Antrag auf Zuteilung einer Mietwohnung
Beschreibung
Online erledigen
- Antrag auf Zuteilung einer MietwohnungHier können Sie die Zuteilung einer Mietwohnung beantragen.
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
Gemeinde Planegg - Finanzverwaltung
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1764
82145 Planegg
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 13:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Fr 07:00 Uhr - 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/6332317911512Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 89 89926-0
Fax: +49 89 89926-222
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 15.11.2024
Hinweise für Sonstiges (091840138000): Ergänzung: Gemeinde Planegg
Fachlich freigegeben durch Gemeinde Planegg am 04.11.2024