Immobilien; Vermietung und Verpachtung durch die Gemeinde
Gemeinden können vorbehaltlich der Vorschriften des kommunalen Wirtschaftsrechts Gebäude vermieten oder Grundstücke verpachten, die sich in ihrem Besitz befinden.
Beschreibung
Auskünfte über gemeindeeigene Miet- bzw. Pachtobjekte erhalten Sie bei der Gemeinde.
Hinweise für Ingolstadt: Ergänzung: Stadt Ingolstadt
Online-Dienst
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Beschreibung
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Stadt Ingolstadt - Liegenschaftsamt
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
85047 Ingolstadt
Kontakt
E-Mail: liegenschaftsamt@ingolstadt.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/2810132011434Weiterführende Informationen im BayernPortal
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Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 22.05.2024
Hinweise für Ingolstadt: Ergänzung: Stadt Ingolstadt
Fachlich freigegeben durch Stadt Ingolstadt am 27.05.2024