Immobilien; Vermietung und Verpachtung durch die Gemeinde

    Gemeinden können vorbehaltlich der Vorschriften des kommunalen Wirtschaftsrechts Gebäude vermieten oder Grundstücke verpachten, die sich in ihrem Besitz befinden.

    Beschreibung

    Auskünfte über gemeindeeigene Miet- bzw. Pachtobjekte erhalten Sie bei der Gemeinde.

    Hinweise für Ingolstadt: Ergänzung: Stadt Ingolstadt

    Online-Dienst

    Newsletter abonnieren - Baugrundstücke in Ingolstadt

    ID: L100042_198395.-169861

    Beschreibung

    Hier können Sie den Newsletter des Liegenschaftsamt für die Baugrundstücke in Ingolstadt abonnieren.

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    Sprache

    Deutsch

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    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    Stadt Ingolstadt - Liegenschaftsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    85049 Ingolstadt

    Postanschrift

    85047 Ingolstadt

    Kontakt

    E-Mail: liegenschaftsamt@ingolstadt.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/2810132011434Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 841 305-1209

    Fax: +49 841 305-1216

    Internet

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    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 22.05.2024

    Hinweise für Ingolstadt: Ergänzung: Stadt Ingolstadt

    Fachlich freigegeben durch Stadt Ingolstadt am 27.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

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