Verwaltungskosten; Kostenerhebung in der Kommune
Beschreibung
Gemeinden, Landkreise, Bezirke, Zweckverbände, sonstige kommunale Gebietskörperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts können für Tätigkeiten im eigenen Wirkungskreis, die in Ausübung hoheitlicher Gewalt vorgenommen werden (Amtshandlungen), Kosten (Gebühren und Auslagen) erheben. Die Erhebung der Kosten ist durch eine Kostensatzung zu regeln (Art. 20 Kostengesetz). Verwaltungsgebühren sind ein Entgelt für den allgemeinen Aufwand der beteiligten Behörden bei der Vornahme von Amtshandlungen. Die Höhe der Verwaltungsgebühren bemisst sich nach der jeweiligen Kostensatzung, die als Anlage ein Kostenverzeichnis enthalten kann. Die Auslagen sind die nicht bereits durch die Gebühr abgegoltenen Aufwendungen der beteiligten Behörden (z.B. Kosten für Sachverständigengutachten, Entgelte für Telekommunikationsdienstleistungen oder Postzustellungsaufträge).
Die entsprechende Kostensatzung und das Kostenverzeichnis erhalten Sie von Ihrer Gemeinde, Ihrem Landratsamt, Ihrem Bezirk, dem Zweckverband, der sonstigen kommunalen Gebietskörperschaft oder Anstalt des öffentlichen Rechts.
Amtshandlungen, die die Gemeinden, Landkreise und Bezirke im staatlichen Auftrag vornehmen, unterliegen nach Art. 1 Abs. 1 Satz 3 des Kostengesetzes der Kostenpflicht.
Die Höhe der Gebühr ist hier allerdings nicht in der kommunalen Kostensatzung festgelegt, sondern ergibt sich aus dem (staatlichen) Kostenverzeichnis, das gem. Art. 5 Abs. 1 des Kostengesetzes durch das Bayerische Staatsministerium der Finanzen und für Heimat erlassen und im Gesetz- und Verordnungsblatt (GVBl) veröffentlicht wird.
Hinweise für Donau-Ries: Ergänzung: Landratsamt Donau-Ries
Online-Dienst
Nebenkostenabrechnung gem. § 1 und § 2 Betriebkostenverordnung (BetrKV)
Beschreibung
Online erledigen
- Nebenkostenabrechnung gem. § 1 und § 2 Betriebkostenverordnung (BetrKV)Nebenkostenabrechnung für Wohnungen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
Bezirk Schwaben
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
86147 Augsburg
Öffnungszeiten
Mo 07:30 Uhr - 12:30 Uhr
Di 07:30 Uhr - 12:30 Uhr
Mi 07:30 Uhr - 12:30 Uhr
Do 07:30 Uhr - 12:30 Uhr und 13:30 Uhr - 17:00 Uhr
Fr 07:30 Uhr - 12:30 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: poststelle@bezirk-schwaben.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=38553769385Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/38553769385Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 821 3101-0
Fax: +49 821 3101-200
Internet
Landratsamt Donau-Ries - Abt. 2 - Kommunale Angelegenheiten, ÖPNV, Schülerbeförderung, Ausländerwesen, Verkehr, Rechtsamt, Vergabestelle (Standort 1) (LRA DON)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Bürgermeister-Reiger-Str. 5
86720 Nördlingen
Öffnungszeiten
Mo 07:30 Uhr - 16:00 Uhr
Di 07:30 Uhr - 14:00 Uhr
Mi 07:30 Uhr - 12:30 Uhr
Do 07:30 Uhr - 12:30 Uhr und 14:00 Uhr - 17:30 Uhr
Fr 07:30 Uhr - 12:30 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/959290918914Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 906 74-6820
Stadt Harburg (Schwaben) - Hauptverwaltung
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Schloßstr. 1
86655 Harburg (Schwaben)
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: hauptverwaltung@stadt-harburg-schwaben.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/731068660915Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9080 9699-0
Fax: +49 9080 9699-30
Landratsamt Donau-Ries - Abt. 2 - Kommunale Angelegenheiten, ÖPNV, Schülerbeförderung, Ausländerwesen, Verkehr, Rechtsamt, Vergabestelle (Standort 2) (LRA DON)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Pflegstr. 2
86609 Donauwörth
Öffnungszeiten
Mo 07:30 Uhr - 12:30 Uhr
Di 07:30 Uhr - 12:30 Uhr
Mi 07:30 Uhr - 12:30 Uhr
Do 07:30 Uhr - 12:30 Uhr und 14:00 Uhr - 17:00 Uhr
Fr 07:30 Uhr - 12:30 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/959290918914Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 906 74-0
Fax: +49 906 74-273
Rechtsgrundlage(n)
- Kostengesetz (KG)
- Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis der Gemeinden und GemeindeverbändeBekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern
- Verordnung über den Erlass des Kostenverzeichnisses zum Kostengesetz (Kostenverzeichnis - KVz)
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 10.07.2024
Hinweise für Donau-Ries: Ergänzung: Landratsamt Donau-Ries
Fachlich freigegeben durch Landratsamt Donau-Ries am 29.10.2024
Stichwörter
kommunales Kostenrecht, Verwaltungskostenrecht