Führerschein; Beantragung eines Internationalen Führerscheins
Beschreibung
Im Bereich der Europäischen Union dürfen Sie grundsätzlich auch mit Ihrem deutschen Führerschein fahren. Für viele andere Länder benötigen Sie aber zusätzlich zum nationalen Führerschein noch einen Internationalen Führerschein.
Es gibt zwei Arten des Internationalen Führerscheins:
- Internationaler Führerschein nach dem Übereinkommen über den Straßenverkehr vom 8. November 1968 (sog. Wiener Übereinkommen über den Straßenverkehr, s. hierzu § 25b Abs. 3 i.V. m. Anlage 8d Fahrerlaubnis-Verordnung [FeV]). Gültigkeitsdauer: 3 Jahre, es sei denn eine nationale Führerscheinklasse ist kürzer befristet.
- Internationaler Führerschein nach dem Internationalen Abkommen über den Kraftfahrzeugverkehr vom 24. April 1926 (sog. Pariser Abkommen über Kraftfahrzeugverkehr, s. hierzu § 25b Absatz 2 i. V. m. Anlage 8c FeV). Gültigkeitsdauer: 1 Jahr, es sei denn eine nationale Führerscheinklasse ist kürzer befristet.
Diese sind grundsätzlich (nur) in den Vertragsstaaten des jeweiligen Abkommens gültig. Es ist insofern ratsam, beim Reiseveranstalter oder der diplomatischen Vertretung des jeweiligen Landes bzgl. der Notwendigkeit eines Internationalen Führerscheins nachzufragen, bzw. zu klären, welche Art benötigt wird. Den Internationalen Führerschein können Sie bei Ihrer örtlich zuständigen Fahrerlaubnisbehörde (= Kreisverwaltungsbehörde) beantragen.
Bitte beachten Sie, dass ein Internationaler Führerschein nur ausgestellt werden kann, wenn Sie als Inhaber einer deutschen Fahrerlaubnis im Besitz eines (ab 01.01.1999 ausgestellten) EU-Kartenführerscheins sind. Inhaber eines vor dem 01.01.1999 ausgestellten deutschen Führerscheins müssen bei Erteilung eines Internationalen Führerscheines den deutschen Führerschein in den EU-Kartenführerschein umtauschen.
Hinweise für Fürth: Ergänzung: Stadt Fürth
Im Bereich der Europäischen Union dürfen Sie grundsätzlich auch mit Ihrem deutschen Führerschein fahren. Für viele andere Länder benötigen Sie aber zusätzlich zum nationalen Führerschein noch einen Internationalen Führerschein. Ihr EU-Kartenführerschein gilt grundsätzlich nur innerhalb der Europäischen Union. Für sonstige Auslandsreisen wird das zusätzliche Mitführen eines Internationalen Führerscheins empfohlen. Der internationale Führerschein ist ein Zusatzdokument zum EU-Kartenführerschein.
Es gibt zwei Arten des Internationalen Führerscheins:
- Internationaler Führerschein nach dem Internationalen Abkommen über den Kraftfahrzeugverkehr vom 24. April 1926 (Pariser Abkommen über Kraftfahrzeugverkehr, siehe hierzu § 25b Absatz 2 i. V. m. Anlage 8c Fahrerlaubnis-Verordnung [FeV]). Gültigkeitsdauer: Ein Jahr, es sei denn eine nationale Führerscheinklasse ist kürzer befristet.
- Internationaler Führerschein nach dem Übereinkommen über den Straßenverkehr vom 8. November 1968 (Wiener Übereinkommen über den Straßenverkehr, siehe hierzu § 25b Abs. 3 i.V. m. Anlage 8d FeV).
Gültigkeitsdauer: Drei Jahre, es sei denn eine nationale Führerscheinklasse ist kürzer befristet.
Diese sind grundsätzlich nur in den Vertragsstaaten des jeweiligen Abkommens gültig. Es ist insofern ratsam, beim Reiseveranstalter oder der diplomatischen Vertretung des jeweiligen Landes bezüglich der Notwendigkeit eines Internationalen Führerscheins nachzufragen, bzw. zu klären, welche Art benötigt wird.
Bitte beachten Sie, dass ein Internationaler Führerschein nur ausgestellt werden kann, wenn Sie als Inhaber einer deutschen Fahrerlaubnis im Besitz eines (ab 1. Januar 1999 ausgestellten) EU-Kartenführerscheins sind. Inhaber eines vor dem 1. Januar 1999 ausgestellten deutschen Führerscheins müssen bei Erteilung eines Internationalen Führerscheines den deutschen Führerschein in den EU-Kartenführerschein umtauschen.
Online-Dienste
Antrag internationaler Führerschein
Beschreibung
Online erledigen
- Antrag internationaler FührerscheinSie können online bei der Fahrerlaubnisbehörde einen internationalen Führerschein beantragen.
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Antrag internationaler Führerschein
Beschreibung
Online erledigen
- Antrag internationaler FührerscheinSie können online bei der Fahrerlaubnisbehörde einen internationalen Führerschein beantragen.
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Ansprechpartner
Stadt Fürth - Führerscheinbehörde im Straßenverkehrsamt
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach
90744 Fürth
Öffnungszeiten
Mo 07:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr
Di 07:30 Uhr - 12:00 Uhr
Do 07:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 15:00 Uhr
Fr 07:30 Uhr - 12:00 Uhr
Die Führerscheinbehörde im Straßenverkehrsamt kann ohne vorherige Terminvereinbarung aufgesucht werden. Es steht ein Wartemarkenapparat zur Verfügung, der jeweils 15 Minuten vor Öffnung der Dienststelle an- und jeweils 15 Minuten vor Dienstschluss abgeschaltet wird.
Kontakt
E-Mail: fahrerlaubnis@fuerth.de
De-Mail: info@fuerth.de-mail.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/2865101876499Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 911 974-2277
Fax: +49 911 974-2249
Internet
erforderliche Unterlagen
- Bitte erkundigen Sie sich bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde, in der Regel sind folgende Unterlagen erforderlich:
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- aktuelles biometrisches Lichtbild (Frontalaufnahme)
- gültiger (EU-Karten-)Führerschein
Voraussetzungen
- Mindestalter: 18 Jahre
- EU- oder EWR-Fahrerlaubnis nach einem ab 01.01.1999 zu verwendenden Muster (Kartenführerschein), oder Nachweis einer ausländischen Erlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen gemäß § 29 FeV
- Beim Internationalen Führerschein nach dem Wiener Übereinkommen: ordentlicher Wohnsitz in Deutschland (an mindestens 185 Tagen im Jahr) oder Wohnsitz in einem Staat, der keine Vertragspartei dieses Übereinkommens ist.
Hinweise für Fürth: Ergänzung: Stadt Fürth
Notwendige Unterlagen
Bitte erkundigen Sie sich bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde, in der Regel sind folgende Unterlagen erforderlich:
- Gültiger Bundespersonalausweis oder Reisepass
- Aktuelles, biometrisches Lichtbild (35x45 mm)
- (EU-Karten-) Führerschein
- Diese Leistung ist kostenpflichtig und muss direkt vor Ort bar oder per EC-Karte bzw. Kreditkarte (außer AmericanExpress) bezahlt werden.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Kosten
Ausstellung eines Internationalen Führerscheins: ca. 15 Euro
ggf. zusätzliche Kosten für die Ausstellung eines EU-Kartenführerscheins
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Fürth: Ergänzung: Stadt Fürth
Hinweise zur Onlinebeantragung:
- Zur Beantragung eines Internationalen Führerscheins für Urlaubsreisen den Punkt "einen neuen Antrag stellen" auswählen
- Eingabe Ihrer persönlichen Daten und Angaben
- Auswahl des aktuellen Führerscheinstatus, zum Beispiel "Ich besitze einen nationalen unbefristeten EU-Kartenführerschein"
- Auswahl im zweiten Absatz nur der Leistung "Ausstellung eines internationalen Führerscheines"
- Angabe der notwendigen Daten und Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 21.05.2024
Hinweise für Fürth: Ergänzung: Stadt Fürth
Fachlich freigegeben durch Stadt Fürth am 12.09.2024
Stichwörter
EU-Führerschein, EU-Kartenführerschein, Führerschein, Kartenführerschein, EU-Führerschein, EU-Kartenführerschein, Internationaler Führerschein, Führerschein im Ausland, Internationale Führerschein, internationalen Führerschein, Kartenführerschein