Internationaler Führerschein AusstellungOnline erledigen

    Führerschein; Beantragung eines Internationalen Führerscheins

    Für viele Länder außerhalb der Europäischen Union benötigen Sie einen Internationalen Führerschein.

    Beschreibung

    Im Bereich der Europäischen Union dürfen Sie grundsätzlich auch mit Ihrem deutschen Führerschein fahren. Für viele andere Länder benötigen Sie aber zusätzlich zum nationalen Führerschein noch einen Internationalen Führerschein.

    Es gibt zwei Arten des Internationalen Führerscheins:

    • Internationaler Führerschein nach dem Übereinkommen über den Straßenverkehr vom 8. November  1968 (sog. Wiener Übereinkommen über den Straßenverkehr, s. hierzu § 25b Abs. 3 i.V. m. Anlage 8d Fahrerlaubnis-Verordnung [FeV]). Gültigkeitsdauer: 3 Jahre, es sei denn eine nationale Führerscheinklasse ist kürzer befristet.
    • Internationaler Führerschein nach dem Internationalen Abkommen über den Kraftfahrzeugverkehr vom 24. April 1926 (sog. Pariser Abkommen über Kraftfahrzeugverkehr, s. hierzu § 25b Absatz 2 i. V. m. Anlage 8c FeV). Gültigkeitsdauer: 1 Jahr, es sei denn eine nationale Führerscheinklasse ist kürzer befristet.

    Diese sind grundsätzlich (nur) in den Vertragsstaaten des jeweiligen Abkommens gültig. Es ist insofern ratsam, beim Reiseveranstalter oder der diplomatischen Vertretung des jeweiligen Landes bzgl. der Notwendigkeit eines Internationalen Führerscheins nachzufragen, bzw. zu klären, welche Art benötigt wird. Den Internationalen Führerschein können Sie bei Ihrer örtlich zuständigen Fahrerlaubnisbehörde (= Kreisverwaltungsbehörde) beantragen.

    Bitte beachten Sie, dass ein Internationaler Führerschein nur ausgestellt werden kann, wenn Sie als Inhaber einer deutschen Fahrerlaubnis im Besitz eines (ab 01.01.1999 ausgestellten) EU-Kartenführerscheins sind. Inhaber eines vor dem 01.01.1999 ausgestellten deutschen Führerscheins müssen bei Erteilung eines Internationalen Führerscheines den deutschen Führerschein in den EU-Kartenführerschein umtauschen.

    Online-Dienste

    Internationalen Führerschein beantragen - Online Formular

    ID: L100042_52375.-84233

    Beschreibung

    Daten zur Beantragung des Internationalen Führerscheins einreichen

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    Sprache

    Deutsch

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    Terminvereinbarung für Fahrerlaubnisbehörde und Kfz-Zulassungsbehörde (nur bei persönlicher Vorsprache)

    ID: L100042_52376.-84233

    Beschreibung

    Für Anliegen in der Kfz-Zulassung/Führerscheinstelle, die eine persönliche Vorsprache erfordern, steht ihnen unsere Online-Terminvereinbarung zur Verfügung. Hinweis: Viele Vorgänge können über unsere Online-Services oder Mail/Post erledigt werden. Weitere Informationen/Kontakt finden Sie beim Sachgebiet.

    Zulassungsvorgänge können ohne Termin bis auf Weiteres nicht durchgeführt werden.

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    Ansprechpartner

    Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen - Verkehrsangelegenheiten - Fachbereich Fahrerlaubnisbehörde (LRA TÖL)

    Adresse

    Hausanschrift

    Prof.-Max-Lange-Platz 1

    83646 Bad Tölz

    Postanschrift

    Prof.-Max-Lange-Platz 1

    83646 Bad Tölz

    Öffnungszeiten

    Mo 7:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 17:30 Uhr

    Di 7:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 15:30 Uhr

    Do 7:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 15:30 Uhr

    Fr 7:30 Uhr - 12:00 Uhr


    Für Anliegen in der Fahrerlaubnisbehörde steht Ihnen unsere Online-Terminvereinbarung zur Verfügung. Nutzen Sie bitte unsere Online-Angebote.

    Kontakt

    E-Mail: fahrerlaubnisbehoerde@lra-toelz.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/6629423909523Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8041 505-248

    Fax: +49 8041 505-139

    Internet

    Sprachversion

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    erforderliche Unterlagen

    • Bitte erkundigen Sie sich bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde, in der Regel sind folgende Unterlagen erforderlich:
    • gültiger Personalausweis oder Reisepass
    • aktuelles biometrisches Lichtbild (Frontalaufnahme)
    • gültiger (EU-Karten-)Führerschein

    Voraussetzungen

    • Mindestalter: 18 Jahre
    • EU- oder EWR-Fahrerlaubnis nach einem ab 01.01.1999 zu verwendenden Muster (Kartenführerschein), oder Nachweis einer ausländischen Erlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen gemäß § 29 FeV
    • Beim Internationalen Führerschein nach dem Wiener Übereinkommen: ordentlicher Wohnsitz in Deutschland (an mindestens 185 Tagen im Jahr) oder Wohnsitz in einem Staat, der keine Vertragspartei dieses Übereinkommens ist.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    verwaltungsgerichtliche Klage

    Kosten

    Ausstellung eines Internationalen Führerscheins: ca. 15 Euro

    ggf. zusätzliche Kosten für die Ausstellung eines EU-Kartenführerscheins

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 21.05.2024

    Stichwörter

    EU-Führerschein, EU-Kartenführerschein, Führerschein, Kartenführerschein, EU-Führerschein, EU-Kartenführerschein, Internationaler Führerschein, Führerschein im Ausland, Internationale Führerschein, internationalen Führerschein, Kartenführerschein

    Sprachversion

    Deutsch

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    Sprachbezeichnung nativ: English