Sachverständiger nach Deponieverordnung Bestimmung

    Langzeitlager; Beantragung der Bestimmung als Sachverständige/-r

    Sachverständige, die mit der Überprüfung beauftragt werden können, ob nach Stilllegung von einem Langzeitlager schädliche Umwelteinwirkungen und sonstige Gefahren ausgehen, müssen bestimmt werden.

    Beschreibung

    Besteht die Besorgnis, dass nach Stilllegung des Langzeitlagers von der Anlage oder dem Anlagengrundstück schädliche Umwelteinwirkungen oder sonstige Gefahren, erhebliche Nachteile und erhebliche Belästigungen für die Allgemeinheit und die Nachbarschaft im Sinne von § 5 Absatz 3 Nummer 1 des Bundes-lmmissionsschutzgesetzes hervorgerufen werden können, hat der Betreiber auf Verlangen der zuständigen Behörde durch einen im Einvernehmen mit der Behörde bestimmten Sachverständigen überprüfen zu lassen, ob die Anforderungen nach § 5 Absatz 3 Nummer 1 des Bundes-lmmissionsschutzgesetzes erfüllt sind.

    Wer als Sachverständiger tätig werden will, bedarf einer behördlichen Zulassung. Der Antrag kann formlos gestellt werden.

    Bei ausländischen Antragstellern sind je nach der Entscheidung der Genehmigungsbehörde bei den nachfolgend genannten Unterlagen Ausnahmen möglich, sofern die Fachkunde und Zuverlässigkeit (vgl. "Voraussetzungen") auf andere Weise nachgewiesen werden.

    Entfällt die Genehmigungspflicht wegen Vorliegens einer gleichwertigen Genehmigung aus einem anderen EU- oder EWR-Staat, hat der Sachverständige Unterlagen über die gleichwertige Genehmigung vor der Tätigkeitsaufnahme in Deutschland der zuständigen Behörde vorzulegen und auf Verlangen der Behörde u.a. eine beglaubigte Übersetzung vorzulegen. Eine Abwicklung oder weitere Beratung über den zuständigen Einheitlichen Anspechpartner ist in diesem Fall nicht möglich.

    Online-Dienst

    Langzeitlager - Beantragung der Zulassung als Sachverständige/r online

    ID: L100042_17659

    Beschreibung

    Sie können die Zulassung als Sachverständige/r für Langzeitlager auch online beantragen. Für die Online-Antragstellung müssen Sie sich über die BayernID mit dem neuen Personalausweis registrieren bzw. anmelden. Dazu benötigen Sie den neuen Personalausweis mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion, ein Kartenlesegerät und die AusweisApp2.

    Online erledigen

    • Langzeitlager - Beantragung der Zulassung als Sachverständige/r online
      Sie können die Zulassung als Sachverständige/r für Langzeitlager auch online beantragen. Für die Online-Antragstellung müssen Sie sich über die BayernID mit dem neuen Personalausweis registrieren bzw. anmelden. Dazu benötigen Sie den neuen Personalausweis mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion, ein Kartenlesegerät und die AusweisApp2.

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    Bayerisches Landesamt für Umwelt (LfU)

    Adresse

    Hausanschrift

    Bürgermeister-Ulrich-Str. 160

    86179 Augsburg

    Postanschrift

    86177 Augsburg

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@lfu.bayern.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=07220655338Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/07220655338Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 821 9071-0

    Fax: +49 821 9071-5556

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Nachweis einer Haftpflichtversicherung
    • Amtliches Führungszeugnis
    • Unterlagen zum Nachweis der Fachkunde

      - Nachweis über abgeschlossenes Hochschulstudium oder vergleichbare Qualifikation, z.B. aufgrund der Berufsausübung
      - Nachweis über Kenntnisse im Bereich der Begutachtung und Überwachung von Deponien und Langzeitlagern
      - Nachweis über Teilnahme am Lehrgang für die Fachkunde auf Deponie

    Voraussetzungen

    Ein Sachverständiger muss über die erforderliche Fachkunde, Unabhängigkeit, Zuverlässigkeit und gerätetechnische Ausstattung verfügen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    verwaltungsgerichtliche Klage

    Fristen

    Der Antragsteller hat bei der Stellung des Genehmigungsantrages keine Fristen zu beachten.

    Kosten

    Gebühr für Entscheidung über den Genehmigungsantrag: 55 bis 5250 €
    (Art. 1 Abs. 1, Art. 5 Abs. 1 Satz 1 des bayerischen Kostengesetzes, Tarif-Nr. 8.I.0/51.11  der Anlage zu § 1 der bayerischen Verordnung über den Erlass des Kostenverzeichnisses zum Kostengesetz)

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz am 10.11.2023

    Stichwörter

    deponielager, deponielangzeitlager, deponien, mülldeponie, mülldeponielager, müllhalde, müllkippe

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English