Fluorierte Treibhausgase; Beantragung der Befreiung von dem Erfordernis einer technischen oder handwerklichen Ausbildung
Befreiung von dem Erfordernis einer technischen oder handwerklichen Ausbildung.
Beschreibung
Befreiung von dem Erfordernis einer technischen oder handwerklichen Ausbildung, die zur Erlangung der Sachkundebescheinigung für Tätigkeiten an ortsfesten Kälte- und Klimaanlagen, Wärmepumpen, Kälteanlagen in Kühllastkraftwagen oder –anhängern, elektrischen Schaltanlagen, als auch an Einrichtungen, die fluorierte Treibhausgase als Lösungsmittel enthalten, erforderlich ist.
Um folgende Arbeiten ausführen zu dürfen benötigen die durchführenden Personen eine Sachkundebescheinigung für
- Tätigkeiten an ortsfeste Kälte- und Klimaanlagen sowie Wärmepumpen,
- Rückgewinnung an Einrichtungen, die Lösungsmittel auf der Basis fluorierter Treibhausgase enthalten,
- Tätigkeiten an ortsfesten elektrischen Schaltanlagen, die fluorierte Treibhausgase enthalten oder
- Tätigkeiten an Brandschutzeinrichtungen einschließlich Feuerlöschern, die fluorierte Treibhausgase enthalten,
- Tätigkeiten an Kälteanlagen in Kühllastkraftfahrzeugen und –anhängern oder
- Tätigkeiten an Kälteanlagen in sonstigen Kraftfahrzeugen sowie an anderen mobilen Kälte- und Klimaanlagen.
Für die Tätigkeiten der Anstriche eins bis drei sowie fünf ist für die Erlangung der Sachkundebescheinigung jeweils eine erfolgreich absolvierte, befähigende technische oder handwerkliche Ausbildung Voraussetzung. Im Einzelfall können die Handwerkskammern sowie die Industrie- und Handelskammern Personen von dieser Voraussetzung befreien.
Zuständige Stellen: Handwerkskammern sowie Industrie- und Handelskammern
Die zuständige Stelle teilt mit, welche Unterlagen erforderlich sind. Es handelt sich jeweils um eine Entscheidung im Einzelfall.
Hinweise für Schwaben: Ergänzung: Handwerkskammer für Schwaben
Hinweise für Schwaben: Ergänzung: Industrie- und Handelskammer Schwaben
Online-Dienst
Befreiung von dem Erfordernis einer technischen oder handwerklichen Ausbildung beantragen
Beschreibung
Online erledigen
- Befreiung von dem Erfordernis einer technischen oder handwerklichen Ausbildung beantragenSie können die Befreiung von der Erfordernis einer technischen oder handwerklichen Ausbildung online beantragen.
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Industrie- und Handelskammer Schwaben (IHK Schwaben)
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86150 Augsburg
Öffnungszeiten
Mo 8:00 Uhr - 17:00 Uhr
Di 8:00 Uhr - 17:00 Uhr
Mi 8:00 Uhr - 17:00 Uhr
Do 8:00 Uhr - 17:00 Uhr
Fr 8:00 Uhr - 15:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: info@schwaben.ihk.de
De-Mail: poststelle@ihk-schwaben.de-mail.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/625522010723Weiterführende Informationen im BayernPortal
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Internet
Handwerkskammer für Schwaben
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Kontakt
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Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/0000948543111Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 821 3259-0
Fax: +49 821 3259-1271
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Voraussetzungen
Beispielsweise:
- Nachweis einer vergleichbare Qualifizierung für technische oder handwerkliche Tätigkeiten
- Eintragung in Handwerksrolle
Rechtsgrundlage(n)
- § 5 Verordnung zum Schutz des Klimas vor Veränderungen durch den Eintrag bestimmter fluorierter Treibhausgase (Chemikalien-Klimaschutzverordnung - ChemKlimaschutzV)Persönliche Voraussetzungen für bestimmte Tätigkeiten
Fristen
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz am 18.10.2024
Hinweise für Schwaben: Ergänzung: Handwerkskammer für Schwaben
Fachlich freigegeben durch Handwerkskammer für Schwaben am 27.09.2024
Hinweise für Schwaben: Ergänzung: Industrie- und Handelskammer Schwaben
Fachlich freigegeben durch Industrie- und Handelskammer Schwaben am 12.03.2024