• Schweinfurt (Bayern)
Sachkundebescheinigung nach Chemikalien-Klimaschutzverordnung Befreiung

Fluorierte Treibhausgase; Beantragung der Befreiung von dem Erfordernis einer technischen oder handwerklichen Ausbildung

Befreiung von dem Erfordernis einer technischen oder handwerklichen Ausbildung.

Beschreibung

Befreiung von dem Erfordernis einer technischen oder handwerklichen Ausbildung, die zur Erlangung der Sachkundebescheinigung für Tätigkeiten an ortsfesten Kälte- und Klimaanlagen, Wärmepumpen,  Kälteanlagen in Kühllastkraftwagen oder –anhängern, elektrischen Schaltanlagen, als auch an Einrichtungen, die fluorierte Treibhausgase als Lösungsmittel enthalten, erforderlich ist.

Um folgende Arbeiten ausführen zu dürfen benötigen die durchführenden Personen eine Sachkundebescheinigung für

  • Tätigkeiten an ortsfeste Kälte- und Klimaanlagen sowie Wärmepumpen,
  • Rückgewinnung an Einrichtungen, die Lösungsmittel auf der Basis fluorierter Treibhausgase enthalten,
  • Tätigkeiten an ortsfesten elektrischen Schaltanlagen, die fluorierte Treibhausgase enthalten oder
  • Tätigkeiten an Brandschutzeinrichtungen einschließlich Feuerlöschern, die fluorierte Treibhausgase enthalten,
  • Tätigkeiten an Kälteanlagen in Kühllastkraftfahrzeugen und –anhängern oder
  • Tätigkeiten an Kälteanlagen in sonstigen Kraftfahrzeugen sowie an anderen mobilen Kälte- und Klimaanlagen.

Für die Tätigkeiten der Anstriche eins bis drei sowie fünf ist für die Erlangung der Sachkundebescheinigung jeweils eine erfolgreich absolvierte, befähigende technische oder handwerkliche Ausbildung Voraussetzung. Im Einzelfall können die Handwerkskammern sowie die Industrie- und Handelskammern Personen von dieser Voraussetzung befreien.  

Zuständige Stellen: Handwerkskammern sowie Industrie- und Handelskammern

Die zuständige Stelle teilt mit, welche Unterlagen erforderlich sind. Es handelt sich jeweils um eine Entscheidung im Einzelfall.

Online-Dienst

Fluorierte Treibhausgase - Sachkundebescheinigung

ID: L100042_103347.-120601

Beschreibung

Sie können eine Sachkundebescheinigung oder die Befreiung von der Erfordernis einer technischen oder handwerklichen Ausbildung online beantragen.

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Voraussetzungen

Beispielsweise:

  • Nachweis einer vergleichbare Qualifizierung für technische oder handwerkliche Tätigkeiten
  • Eintragung in Handwerksrolle

Rechtsgrundlage(n)

Fristen

keine

Weitere Informationen

Gültigkeitsgebiet

Bayern

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz am 18.10.2024

Hinweise für Unterfranken: Ergänzung: Handwerkskammer für Unterfranken

Fachlich freigegeben durch Handwerkskammer für Unterfranken am 05.01.2025

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