Sachkundebescheinigung nach Chemikalien-Klimaschutzverordnung Befreiung

    Fluorierte Treibhausgase; Beantragung der Befreiung von dem Erfordernis einer technischen oder handwerklichen Ausbildung

    Befreiung von dem Erfordernis einer technischen oder handwerklichen Ausbildung.

    Beschreibung

    Befreiung von dem Erfordernis einer technischen oder handwerklichen Ausbildung, die zur Erlangung der Sachkundebescheinigung für Tätigkeiten an ortsfesten Kälte- und Klimaanlagen, Wärmepumpen,  Kälteanlagen in Kühllastkraftwagen oder –anhängern, elektrischen Schaltanlagen, als auch an Einrichtungen, die fluorierte Treibhausgase als Lösungsmittel enthalten, erforderlich ist.

    Um folgende Arbeiten ausführen zu dürfen benötigen die durchführenden Personen eine Sachkundebescheinigung für

    • Tätigkeiten an ortsfeste Kälte- und Klimaanlagen sowie Wärmepumpen,
    • Rückgewinnung an Einrichtungen, die Lösungsmittel auf der Basis fluorierter Treibhausgase enthalten,
    • Tätigkeiten an ortsfesten elektrischen Schaltanlagen, die fluorierte Treibhausgase enthalten oder
    • Tätigkeiten an Brandschutzeinrichtungen einschließlich Feuerlöschern, die fluorierte Treibhausgase enthalten,
    • Tätigkeiten an Kälteanlagen in Kühllastkraftfahrzeugen und –anhängern oder
    • Tätigkeiten an Kälteanlagen in sonstigen Kraftfahrzeugen sowie an anderen mobilen Kälte- und Klimaanlagen.

    Für die Tätigkeiten der Anstriche eins bis drei sowie fünf ist für die Erlangung der Sachkundebescheinigung jeweils eine erfolgreich absolvierte, befähigende technische oder handwerkliche Ausbildung Voraussetzung. Im Einzelfall können die Handwerkskammern sowie die Industrie- und Handelskammern Personen von dieser Voraussetzung befreien.  

    Zuständige Stellen: Handwerkskammern sowie Industrie- und Handelskammern

    Die zuständige Stelle teilt mit, welche Unterlagen erforderlich sind. Es handelt sich jeweils um eine Entscheidung im Einzelfall.

    Hinweise für Oberpfalz: Ergänzung: Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz

    Online-Dienst

    Beantragung der Befreiung von der Erfordernis einer technischen oder handwerklichen Ausbildung

    ID: L100042_101263.-119585

    Beschreibung

    Sie können die Befreiung von der Erfordernis einer technischen oder handwerklichen Ausbildung online beantragen.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

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    Ansprechpartner

    Industrie- und Handelskammer Regensburg für Oberpfalz / Kelheim

    Adresse

    Hausanschrift

    D.-Martin-Luther-Str. 12

    93047 Regensburg

    Postfachadresse

    Postfach 110355

    93016 Regensburg

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 16:30 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 16:30 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 16:30 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 16:30 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 13:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: info@regensburg.ihk.de

    De-Mail: info@ihk-regensburg.de-mail.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/742966449723Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 941 5694-0

    Fax: +49 941 5694-279

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    Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz

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    E-Mail: info@hwkno.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/9950615212110Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 851 5301-0

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    Sprachversion

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    Voraussetzungen

    Beispielsweise:

    • Nachweis einer vergleichbare Qualifizierung für technische oder handwerkliche Tätigkeiten
    • Eintragung in Handwerksrolle

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    keine

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz am 18.10.2024

    Hinweise für Oberpfalz: Ergänzung: Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz

    Fachlich freigegeben durch Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz am 31.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English