Sachkundebescheinigung nach Chemikalien-Klimaschutzverordnung Befreiung

    Fluorierte Treibhausgase; Beantragung der Befreiung von dem Erfordernis einer technischen oder handwerklichen Ausbildung

    Befreiung von dem Erfordernis einer technischen oder handwerklichen Ausbildung.

    Beschreibung

    Befreiung von dem Erfordernis einer technischen oder handwerklichen Ausbildung, die zur Erlangung der Sachkundebescheinigung für Tätigkeiten an ortsfesten Kälte- und Klimaanlagen, Wärmepumpen,  Kälteanlagen in Kühllastkraftwagen oder –anhängern, elektrischen Schaltanlagen, als auch an Einrichtungen, die fluorierte Treibhausgase als Lösungsmittel enthalten, erforderlich ist.

    Um folgende Arbeiten ausführen zu dürfen benötigen die durchführenden Personen eine Sachkundebescheinigung für

    • Tätigkeiten an ortsfeste Kälte- und Klimaanlagen sowie Wärmepumpen,
    • Rückgewinnung an Einrichtungen, die Lösungsmittel auf der Basis fluorierter Treibhausgase enthalten,
    • Tätigkeiten an ortsfesten elektrischen Schaltanlagen, die fluorierte Treibhausgase enthalten oder
    • Tätigkeiten an Brandschutzeinrichtungen einschließlich Feuerlöschern, die fluorierte Treibhausgase enthalten,
    • Tätigkeiten an Kälteanlagen in Kühllastkraftfahrzeugen und –anhängern oder
    • Tätigkeiten an Kälteanlagen in sonstigen Kraftfahrzeugen sowie an anderen mobilen Kälte- und Klimaanlagen.

    Für die Tätigkeiten der Anstriche eins bis drei sowie fünf ist für die Erlangung der Sachkundebescheinigung jeweils eine erfolgreich absolvierte, befähigende technische oder handwerkliche Ausbildung Voraussetzung. Im Einzelfall können die Handwerkskammern sowie die Industrie- und Handelskammern Personen von dieser Voraussetzung befreien.  

    Zuständige Stellen: Handwerkskammern sowie Industrie- und Handelskammern

    Die zuständige Stelle teilt mit, welche Unterlagen erforderlich sind. Es handelt sich jeweils um eine Entscheidung im Einzelfall.

    Hinweise für Oberbayern: Ergänzung: Handwerkskammer für München und Oberbayern

    Online-Dienst

    Befreiung von dem Erfordernis einer technischen oder handwerklichen Ausbildung

    ID: L100042_91630.-115746

    Beschreibung

    Sie können eine Befreiung von der Erfordernis einer technischen oder handwerklichen Ausbildung online beantragen.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

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    Ansprechpartner

    Handwerkskammer für München und Oberbayern

    Adresse

    Hausanschrift

    Max-Joseph-Straße 4

    80333 München

    Postfachadresse

    Postfach 340138

    80098 München

    Öffnungszeiten

    Mo 07:30 Uhr - 17:00 Uhr

    Di 07:30 Uhr - 17:00 Uhr

    Mi 07:30 Uhr - 17:00 Uhr

    Do 07:30 Uhr - 17:00 Uhr

    Fr 07:30 Uhr - 15:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: info@hwk-muenchen.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=424101959197Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/424101959197Weiterführende Informationen im BayernPortal

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    Fax: +49 89 5119-295

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    Sprachversion

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    Voraussetzungen

    Beispielsweise:

    • Nachweis einer vergleichbare Qualifizierung für technische oder handwerkliche Tätigkeiten
    • Eintragung in Handwerksrolle

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    keine

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz am 18.10.2024

    Hinweise für Oberbayern: Ergänzung: Handwerkskammer für München und Oberbayern

    Fachlich freigegeben durch Handwerkskammer für München und Oberbayern am 27.09.2024

    Sprachversion

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    Sprachbezeichnung nativ: English