Fluorierte Treibhausgase; Beantragung der Befreiung von dem Erfordernis einer technischen oder handwerklichen Ausbildung
Befreiung von dem Erfordernis einer technischen oder handwerklichen Ausbildung.
Beschreibung
Befreiung von dem Erfordernis einer technischen oder handwerklichen Ausbildung, die zur Erlangung der Sachkundebescheinigung für Tätigkeiten an ortsfesten Kälte- und Klimaanlagen, Wärmepumpen, Kälteanlagen in Kühllastkraftwagen oder –anhängern, elektrischen Schaltanlagen, als auch an Einrichtungen, die fluorierte Treibhausgase als Lösungsmittel enthalten, erforderlich ist.
Um folgende Arbeiten ausführen zu dürfen benötigen die durchführenden Personen eine Sachkundebescheinigung für
- Tätigkeiten an ortsfeste Kälte- und Klimaanlagen sowie Wärmepumpen,
- Rückgewinnung an Einrichtungen, die Lösungsmittel auf der Basis fluorierter Treibhausgase enthalten,
- Tätigkeiten an ortsfesten elektrischen Schaltanlagen, die fluorierte Treibhausgase enthalten oder
- Tätigkeiten an Brandschutzeinrichtungen einschließlich Feuerlöschern, die fluorierte Treibhausgase enthalten,
- Tätigkeiten an Kälteanlagen in Kühllastkraftfahrzeugen und –anhängern oder
- Tätigkeiten an Kälteanlagen in sonstigen Kraftfahrzeugen sowie an anderen mobilen Kälte- und Klimaanlagen.
Für die Tätigkeiten der Anstriche eins bis drei sowie fünf ist für die Erlangung der Sachkundebescheinigung jeweils eine erfolgreich absolvierte, befähigende technische oder handwerkliche Ausbildung Voraussetzung. Im Einzelfall können die Handwerkskammern sowie die Industrie- und Handelskammern Personen von dieser Voraussetzung befreien.
Zuständige Stellen: Handwerkskammern sowie Industrie- und Handelskammern
Die zuständige Stelle teilt mit, welche Unterlagen erforderlich sind. Es handelt sich jeweils um eine Entscheidung im Einzelfall.
Hinweise für Oberbayern: Ergänzung: Handwerkskammer für München und Oberbayern
Online-Dienst
Befreiung von dem Erfordernis einer technischen oder handwerklichen Ausbildung
Beschreibung
Online erledigen
- Befreiung von dem Erfordernis einer technischen oder handwerklichen AusbildungSie können eine Befreiung von der Erfordernis einer technischen oder handwerklichen Ausbildung online beantragen.
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Handwerkskammer für München und Oberbayern
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Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 340138
80098 München
Öffnungszeiten
Mo 07:30 Uhr - 17:00 Uhr
Di 07:30 Uhr - 17:00 Uhr
Mi 07:30 Uhr - 17:00 Uhr
Do 07:30 Uhr - 17:00 Uhr
Fr 07:30 Uhr - 15:00 Uhr
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E-Mail: info@hwk-muenchen.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=424101959197Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/424101959197Weiterführende Informationen im BayernPortal
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Fax: +49 89 5119-295
Internet
Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern
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Kontakt
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Telefon Festnetz: +49 89 5116-0
Fax: +49 89 5116-1306
Internet
Voraussetzungen
Beispielsweise:
- Nachweis einer vergleichbare Qualifizierung für technische oder handwerkliche Tätigkeiten
- Eintragung in Handwerksrolle
Rechtsgrundlage(n)
- § 5 Verordnung zum Schutz des Klimas vor Veränderungen durch den Eintrag bestimmter fluorierter Treibhausgase (Chemikalien-Klimaschutzverordnung - ChemKlimaschutzV)Persönliche Voraussetzungen für bestimmte Tätigkeiten
Fristen
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz am 18.10.2024
Hinweise für Oberbayern: Ergänzung: Handwerkskammer für München und Oberbayern
Fachlich freigegeben durch Handwerkskammer für München und Oberbayern am 27.09.2024