Gewerblicher Fischfang

    Fischbesatz; Anordnung und Untersagung oder Beantragung der Genehmigung

    Fische dürfen nur ausgesetzt werden, wenn dadurch das Hegeziel, vor allem der Artenreichtum und die Gesundheit des Fischbestandes nicht beeinträchtigt werden.

    Beschreibung

    Besatzmaßnahmen müssen in erster Linie dazu bestimmt und geeignet sein, die fehlende oder beeinträchtigte Reproduktion bzw. eine Störung des biologischen Geleichgewichts auszugleichen. Ziel jeder Besatzmaßnahme ist die Erhaltung und Förderung eines der Größe, Beschaffenheit und Ertragsfähigkeit des Gewässers angepassten, artenreichen gesunden und möglichst naturnahen Fischbestandes.

    Die Kreisverwaltungsbehörde kann Besatzmaßnahmen anordnen oder untersagen, sofern dies aus Gründen des Hegeziels erforderlich ist. Grundlage einer derartigen Anordnung ist regelmäßig das Gutachten der Fischereifachberatung des Bezirks.

    Hinweise für Unterfranken: Ergänzung: Bezirk Unterfranken

    Online-Dienst

    Fischereifachberatung - Besatzmaßnahmen - Antrag

    ID: L100042_126766.-130130

    Beschreibung

    Die Ausführungsverordnung zum Bay. Fischereigesetz (kurz AVBayFiG) hat sich zum 25. Januar 2022 geändert. Neu ist, dass Fischereiberechtigte gemäß § 22 Abs. 2 AVBayFiG einen Antrag auf Genehmigung eines Fischbesatzes bei der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde stellen müssen, wenn sie andere Fischarten als unter § 22 Abs. 2 AVBayFiG gelistet besetzen möchten. Zur Erleichterung für den Antragsteller und für die Kreisverwaltungsbehörde stellt die Fischereifachberatung des Bezirks Unterfranken als amtlicher Fischerei- und Sachverständige ein geeignetes Online-Formular zur Verfügung, um die gesetzlichen Anforderungen einfach und schnell in der Praxis umsetzen zu können.

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    • Fischereifachberatung - Besatzmaßnahmen - Antrag
      Die Ausführungsverordnung zum Bay. Fischereigesetz (kurz AVBayFiG) hat sich zum 25. Januar 2022 geändert. Neu ist, dass Fischereiberechtigte gemäß § 22 Abs. 2 AVBayFiG einen Antrag auf Genehmigung eines Fischbesatzes bei der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde stellen müssen, wenn sie andere Fischarten als unter § 22 Abs. 2 AVBayFiG gelistet besetzen möchten. Zur Erleichterung für den Antragsteller und für die Kreisverwaltungsbehörde stellt die Fischereifachberatung des Bezirks Unterfranken als amtlicher Fischerei- und Sachverständige ein geeignetes Online-Formular zur Verfügung, um die gesetzlichen Anforderungen einfach und schnell in der Praxis umsetzen zu können.

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    Ansprechpartner

    Bezirk Unterfranken

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    Hausanschrift

    Silcherstraße 5

    97074 Würzburg

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    Postfach 5120

    97001 Würzburg

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    Mo 7:30 Uhr - 15:30 Uhr

    Di 7:30 Uhr - 15:30 Uhr

    Mi 7:30 Uhr - 15:30 Uhr

    Do 7:30 Uhr - 15:30 Uhr

    Fr 7:30 Uhr - 12:00 Uhr


    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: bezirksverwaltung@bezirk-unterfranken.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=21775992385Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/21775992385Weiterführende Informationen im BayernPortal

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    Fax: +49 931 7959-3799

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    Landratsamt Kitzingen (LRA KT)

    Adresse

    Hausanschrift

    Kaiserstr. 4

    97318 Kitzingen

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    Kaiserstr. 4

    97318 Kitzingen

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    Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 15:30 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 15:30 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 17:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

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    De-Mail: lra@kitzingen.de-mail.de

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    Voraussetzungen

    Welche Fische erlaubnisfrei oder nur nach vorheriger Erlaubnis der Kreisverwaltungsbehörde ausgesetzt werden dürfen, ergibt sich aus § 22 AVBayFiG und ggf. der Fischereiverordnung des Bezirks in der jeweils gültigen Fassung.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    verwaltungsgerichtliche Klage

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus am 09.07.2024

    Hinweise für Unterfranken: Ergänzung: Bezirk Unterfranken

    Fachlich freigegeben durch Bezirk Unterfranken am 14.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

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