Gewerblicher Fischfang

    Fischbesatz; Anordnung und Untersagung oder Beantragung der Genehmigung

    Fische dürfen nur ausgesetzt werden, wenn dadurch das Hegeziel, vor allem der Artenreichtum und die Gesundheit des Fischbestandes nicht beeinträchtigt werden.

    Beschreibung

    Besatzmaßnahmen müssen in erster Linie dazu bestimmt und geeignet sein, die fehlende oder beeinträchtigte Reproduktion bzw. eine Störung des biologischen Geleichgewichts auszugleichen. Ziel jeder Besatzmaßnahme ist die Erhaltung und Förderung eines der Größe, Beschaffenheit und Ertragsfähigkeit des Gewässers angepassten, artenreichen gesunden und möglichst naturnahen Fischbestandes.

    Die Kreisverwaltungsbehörde kann Besatzmaßnahmen anordnen oder untersagen, sofern dies aus Gründen des Hegeziels erforderlich ist. Grundlage einer derartigen Anordnung ist regelmäßig das Gutachten der Fischereifachberatung des Bezirks.

    Hinweise für Neustadt a.d.Waldnaab: Ergänzung: Landratsamt Neustadt a.d.Waldnaab

    Online-Dienst

    Besatzmaßnahmen - Erlaubnis beantragen

    ID: L100042_144743.-142373

    Beschreibung

    Sie können die die Erlaubnis für Besatzmaßnahmen nach § 22 Abs. 4 Satz 3 BayAVFiG online beantragen.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    Bezirk Oberpfalz

    Adresse

    Hausanschrift

    Ludwig-Thoma-Straße 14

    93051 Regensburg

    Postfachadresse

    Postfach 100165

    93001 Regensburg

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr


    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@bezirk-oberpfalz.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/71442661384Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 941 9100-0

    Fax: +49 941 9100-1112

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Landratsamt Neustadt a.d.Waldnaab (LRA NEW)

    Adresse

    Hausanschrift

    Stadtplatz 38

    92660 Neustadt a.d.Waldnaab

    Postfachadresse

    Postfach 1260

    92657 Neustadt a.d.Waldnaab

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@neustadt.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=61886939420Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/61886939420Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9602 79-0

    Fax: +49 9602 79-1166

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Voraussetzungen

    Welche Fische erlaubnisfrei oder nur nach vorheriger Erlaubnis der Kreisverwaltungsbehörde ausgesetzt werden dürfen, ergibt sich aus § 22 AVBayFiG und ggf. der Fischereiverordnung des Bezirks in der jeweils gültigen Fassung.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    verwaltungsgerichtliche Klage

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus am 09.07.2024

    Hinweise für Neustadt a.d.Waldnaab: Ergänzung: Landratsamt Neustadt a.d.Waldnaab

    Fachlich freigegeben durch Landratsamt Neustadt a.d.Waldnaab am 27.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English